Widerrufsbelehrung 2014
Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 5: Widerrufsrecht
Im nun bereits fünften Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur Eröffnung eines Online-Shops erläutern wir, welche Risiken eine fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung birgt und wie Sie diese mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung vermeiden können.
Im nun bereits fünften Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur Eröffnung eines Online-Shops erläutern wir, welche Risiken eine fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung birgt und wie Sie diese mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung vermeiden können.
AG Bonn: Spricht Rechnungsstellung an Firmenadresse gegen Verbrauchereigenschaft des Kunden?
Für Shop-Betreiber ist es oft schwierig zu beurteilen, ob der Kunde beim Vertragsschluss als Unternehmer oder Verbraucher gehandelt hat. Die Unterscheidung von Verbraucher- und Unternehmereigenschaft ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um das Widerrufsrecht geht. Das Amtsgericht Bonn hatte nun über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Kunde seine Rechnung an sein Unternehmen hat ausstellen lassen. Steht dem Käufer in diesem Fall ein Widerrufsrecht zu?
Für Shop-Betreiber ist es oft schwierig zu beurteilen, ob der Kunde beim Vertragsschluss als Unternehmer oder Verbraucher gehandelt hat. Die Unterscheidung von Verbraucher- und Unternehmereigenschaft ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um das Widerrufsrecht geht. Das Amtsgericht Bonn hatte nun über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Kunde seine Rechnung an sein Unternehmen hat ausstellen lassen. Steht dem Käufer in diesem Fall ein Widerrufsrecht zu?
„One-Night-Stand“: AG Bremen zum Prüfungsrecht beim Matratzen-Kauf im Fernabsatz
Nachdem sich erst kürzlich der BGH in seinem viel beachteten Urteil mit dem Thema Widerrufsrecht beim Matratzenkauf beschäftigt hatte (Urteil vom 16.3.2016), war nun wieder ein Gericht mit einem ähnlichen Thema befasst. Diesmal hatte das AG Bremen über den Umfang des zulässigen und einen den Wertersatz ausschließenden Prüfungsrechts beim Matratzenkauf im Rahmen eines Fernabsatzvertrags zu entscheiden, nachdem ein Händler geklagt hatte. Dieser Beitrag gibt einen kleinen Überblick über die im Urteil vom 15.4.2016 (Az. 7 C 273/15) getroffenen Feststellungen.
Nachdem sich erst kürzlich der BGH in seinem viel beachteten Urteil mit dem Thema Widerrufsrecht beim Matratzenkauf beschäftigt hatte (Urteil vom 16.3.2016), war nun wieder ein Gericht mit einem ähnlichen Thema befasst. Diesmal hatte das AG Bremen über den Umfang des zulässigen und einen den Wertersatz ausschließenden Prüfungsrechts beim Matratzenkauf im Rahmen eines Fernabsatzvertrags zu entscheiden, nachdem ein Händler geklagt hatte. Dieser Beitrag gibt einen kleinen Überblick über die im Urteil vom 15.4.2016 (Az. 7 C 273/15) getroffenen Feststellungen.
Ware online bestellt – gilt das Widerrufsrecht auch bei Abholung im Laden?
Häufig besteht die Möglichkeit, online bestellte Ware im Ladengeschäft des Händlers abzuholen. Bestellt ein Verbraucher Produkte über das Internet von einem Händler, kann er den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen widerrufen, und zwar unabhängig von der Qualität. Da der Kunde keine Möglichkeit hat, den Kaufgegenstand genau zu begutachten oder anzuprobieren, soll ihm auf diese Weise die Lösung vom Vertrag möglich bleiben. Doch hat der Kunde ein Widerrufsrecht auch dann, wenn er die Ware im Laden des Händlers abholt und nicht zu sich nach Hause liefern lässt?
Häufig besteht die Möglichkeit, online bestellte Ware im Ladengeschäft des Händlers abzuholen. Bestellt ein Verbraucher Produkte über das Internet von einem Händler, kann er den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen widerrufen, und zwar unabhängig von der Qualität. Da der Kunde keine Möglichkeit hat, den Kaufgegenstand genau zu begutachten oder anzuprobieren, soll ihm auf diese Weise die Lösung vom Vertrag möglich bleiben. Doch hat der Kunde ein Widerrufsrecht auch dann, wenn er die Ware im Laden des Händlers abholt und nicht zu sich nach Hause liefern lässt?
Umfang der Informationspflicht über Widerrufsrecht bei Printwerbung
Der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden, das ist jedem Onlinehändler bekannt. Unklar war aber bisher, in welchem Umfang auch bei gedruckten Werbeprospekten mit Bestellmöglichkeit über das Widerrufsrecht zu informieren ist. Mit dieser Frage hat sich nun das OLG Düsseldorf auseinandergesetzt.
Der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht belehrt werden, das ist jedem Onlinehändler bekannt. Unklar war aber bisher, in welchem Umfang auch bei gedruckten Werbeprospekten mit Bestellmöglichkeit über das Widerrufsrecht zu informieren ist. Mit dieser Frage hat sich nun das OLG Düsseldorf auseinandergesetzt.
Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich
Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist.
BGH zur rechtsmissbräuchlichen Nutzung des Widerrufsrechts
Ob das Widerrufsrecht nur Nachteile zulasten des Verbrauchers ausgleichen soll, die aus dem Fernabsatz resultieren, oder ob der Widerruf auch zur Durchsetzung einer Tiefpreisgarantie vorgenommen werden darf, wird am 16. März 2016 der BGH zu entscheiden haben.
Ob das Widerrufsrecht nur Nachteile zulasten des Verbrauchers ausgleichen soll, die aus dem Fernabsatz resultieren, oder ob der Widerruf auch zur Durchsetzung einer Tiefpreisgarantie vorgenommen werden darf, wird am 16. März 2016 der BGH zu entscheiden haben.
AG Dieburg: Kein wirksamer Widerruf durch Verweigerung der Annahme durch den Verbraucher
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Kunde ein Ihm zustehendes Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat und entsprechende Ansprüche gegenüber dem Händler bestehen, sind für den Unternehmer zwei Voraussetzungen maßgeblich: Zum einen müsste der Verbraucher den Widerruf durch Erklärung wirksam ausgeübt haben und zum anderen müsste er dies innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist getan haben. Zu beiden Voraussetzungen hat sich das AG Dieburg in seinem Urteil vom 4.11.2015 (Az. 20 C 218/15 (21)) geäußert.
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Kunde ein Ihm zustehendes Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat und entsprechende Ansprüche gegenüber dem Händler bestehen, sind für den Unternehmer zwei Voraussetzungen maßgeblich: Zum einen müsste der Verbraucher den Widerruf durch Erklärung wirksam ausgeübt haben und zum anderen müsste er dies innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist getan haben. Zu beiden Voraussetzungen hat sich das AG Dieburg in seinem Urteil vom 4.11.2015 (Az. 20 C 218/15 (21)) geäußert.
LG Wuppertal zur Widerrufsbelehrung auf Printflyern: Bitte vollständig und mit Muster-Formular!
Gem. § 312d Abs. 1 BGB hat der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen den Verbraucher über ein ihm zustehendes Widerrufsrecht zu belehren. Tut er dies nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang, fängt zum einen die Widerrufsfrist für den Verbraucher nicht an zu laufen, zum anderen besteht für den Unternehmer die Gefahr abgemahnt zu werden. Das Landgericht Wuppertal hatte kürzlich zu entscheiden (LG Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15), ob auch bei einer Zeitungsbeilage in voller Länge über das Widerrufsrecht zu belehren ist.
Gem. § 312d Abs. 1 BGB hat der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen den Verbraucher über ein ihm zustehendes Widerrufsrecht zu belehren. Tut er dies nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang, fängt zum einen die Widerrufsfrist für den Verbraucher nicht an zu laufen, zum anderen besteht für den Unternehmer die Gefahr abgemahnt zu werden. Das Landgericht Wuppertal hatte kürzlich zu entscheiden (LG Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15), ob auch bei einer Zeitungsbeilage in voller Länge über das Widerrufsrecht zu belehren ist.
LG Hamburg zur Verwendung kostenpflichtiger Rufnummern in der Widerrufsbelehrung
Gem. § 312 a Abs. 5 S. 1 BGB darf der Unternehmer dem Verbraucher für Fragen oder Erklärungen am Telefon kein Entgelt auferlegen, das das Entgelt für die gewöhnliche Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt. Wie also ist die Verwendung von 01805-er Servicenummern in der Widerrufsbelehrung rechtlich zu beurteilen? Darüber hatte kürzlich das LG Hamburg zu entscheiden.
Gem. § 312 a Abs. 5 S. 1 BGB darf der Unternehmer dem Verbraucher für Fragen oder Erklärungen am Telefon kein Entgelt auferlegen, das das Entgelt für die gewöhnliche Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt. Wie also ist die Verwendung von 01805-er Servicenummern in der Widerrufsbelehrung rechtlich zu beurteilen? Darüber hatte kürzlich das LG Hamburg zu entscheiden.
Bücherverzeichnis ZVAB: Stellen die vorgegebene Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular ein Risiko für die Händler dar?
So manche Verkaufsplattform stellt ihren Verkäufern Rechtstexte wie AGB oder Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Was zunächst ein guter Ansatz ist, kann für den Händler jedoch brenzlig werden, wenn die Sache schlecht umgesetzt wird. Wir beleuchten das am Beispiel ZVAB näher.
So manche Verkaufsplattform stellt ihren Verkäufern Rechtstexte wie AGB oder Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Was zunächst ein guter Ansatz ist, kann für den Händler jedoch brenzlig werden, wenn die Sache schlecht umgesetzt wird. Wir beleuchten das am Beispiel ZVAB näher.
LG Freiburg: Kein Widerrufsrecht bei Vertragsschluss auf einer Messe
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, auf das ihn der Händler hinweisen muss. Doch handelt es sich auch bei Verträgen, die an Messeständen geschlossen werden um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge?
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, auf das ihn der Händler hinweisen muss. Doch handelt es sich auch bei Verträgen, die an Messeständen geschlossen werden um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge?
Widerrufsrecht: Probleme in Zusammenhang mit der Nachnahme
Aufgrund der Komplexität des Widerrufsrechts tauchen bei Verbrauchern und Unternehmern immer wieder neue Fragen auf. Treffen dann auch noch etwas außergewöhnlichere Umstände mit der Ausübung des Widerrufsrechts zusammen, ist die Verwirrung oft groß. Dieser Beitrag soll insofern Licht ins Dunkel bringen, als er Aspekte rund um Widerruf und Nachnahme näher beleuchtet.
Aufgrund der Komplexität des Widerrufsrechts tauchen bei Verbrauchern und Unternehmern immer wieder neue Fragen auf. Treffen dann auch noch etwas außergewöhnlichere Umstände mit der Ausübung des Widerrufsrechts zusammen, ist die Verwirrung oft groß. Dieser Beitrag soll insofern Licht ins Dunkel bringen, als er Aspekte rund um Widerruf und Nachnahme näher beleuchtet.
Kein Widerruf bei schnell verderblichen Waren
In der Regel hat der Verbraucher als Käufer im Onlinehandel (Fernabsatzverträge) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses soll den Nachteil ausgleichen, der sich für den Verbraucher aus der fehlenden Möglichkeit ergibt, das Produkt vor Abschluss des Vertrages unmittelbar zu sehen und zu prüfen. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, bei denen ein Widerrufsrecht des Käufers ausgeschlossen ist. § 312g II Nr. 2 BGB enthält eine solche Ausnahme für schnell verderbliche Waren. Allerdings benennt das Gesetz nicht, wann Waren schnell verderblich sind oder welche Waren unter diese Ausnahme fallen. Es gibt aber in der Rechtsprechung konkrete Angaben, die wir zusammengetragen haben.
In der Regel hat der Verbraucher als Käufer im Onlinehandel (Fernabsatzverträge) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses soll den Nachteil ausgleichen, der sich für den Verbraucher aus der fehlenden Möglichkeit ergibt, das Produkt vor Abschluss des Vertrages unmittelbar zu sehen und zu prüfen. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, bei denen ein Widerrufsrecht des Käufers ausgeschlossen ist. § 312g II Nr. 2 BGB enthält eine solche Ausnahme für schnell verderbliche Waren. Allerdings benennt das Gesetz nicht, wann Waren schnell verderblich sind oder welche Waren unter diese Ausnahme fallen. Es gibt aber in der Rechtsprechung konkrete Angaben, die wir zusammengetragen haben.
Abwarten und Teetrinken? Der Umgang mit kommentarlosen Warenretouren im Widerrufsrecht + Musterformulierungen
Auch über ein Jahr nach Inkrafttreten der Widerrufsrechtsreform gedenken viele Verbraucher noch immer, aus Gewohnheit auf Basis der alten Rechtslage ihr Widerrufsrecht durch eine bloße Rücksendung der bestellten Waren auszuüben. Dies stellt Händler vor erhebliche Probleme, weil inzwischen eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers gefordert wird. Wie ist nunmehr mit schlichten Warenrücksendungen zu verfahren? Bestehen Unterschiede für Retouren innerhalb- und außerhalb der Widerrufsfrist? Welche Rechte können beide Parteien insofern geltend machen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
Auch über ein Jahr nach Inkrafttreten der Widerrufsrechtsreform gedenken viele Verbraucher noch immer, aus Gewohnheit auf Basis der alten Rechtslage ihr Widerrufsrecht durch eine bloße Rücksendung der bestellten Waren auszuüben. Dies stellt Händler vor erhebliche Probleme, weil inzwischen eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers gefordert wird. Wie ist nunmehr mit schlichten Warenrücksendungen zu verfahren? Bestehen Unterschiede für Retouren innerhalb- und außerhalb der Widerrufsfrist? Welche Rechte können beide Parteien insofern geltend machen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
OLG Hamburg: Ändern der Muster-Widerrufsbelehrung (alte Fassung bis 13.06.2014) in Wir-Form ist zulässig
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 03.07.2015, 13 U 26/15, entschieden, dass die Änderung des früheren gesetzlichen Musters zur Widerrufsbelehrung in die Wir-Form nicht zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führt.
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 03.07.2015, 13 U 26/15, entschieden, dass die Änderung des früheren gesetzlichen Musters zur Widerrufsbelehrung in die Wir-Form nicht zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führt.
Aktuelle Serie – Umfangreicher Leitfaden zum neuen Widerrufsrecht
Das neue gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbrauchergeschäften ist seit Juni 2014 in Kraft. Seitdem sind bereits viele Fragen gestellt, darauf die ersten Antworten gefunden und Erfahrungen gemacht. Weitere neue Fragen tauchen nun jedoch nach und nach in der Praxis auf. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Serie die wichtigsten Informationen zum neuen Widerrufsrecht in einem Leitfaden zusammen.
Das neue gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbrauchergeschäften ist seit Juni 2014 in Kraft. Seitdem sind bereits viele Fragen gestellt, darauf die ersten Antworten gefunden und Erfahrungen gemacht. Weitere neue Fragen tauchen nun jedoch nach und nach in der Praxis auf. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Serie die wichtigsten Informationen zum neuen Widerrufsrecht in einem Leitfaden zusammen.
Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung?! – Die Antwort lautet: Ja!
Immer wieder fragen uns besorgte Mandanten, ob es tatsächlich richtig ist, dass in Ihrer Widerrufsbelehrung mittlerweile eine Telefonnummer erscheint. An zahlreichen Stellen im Internet wird nämlich vor der Darstellung der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung noch gewarnt. Die Verwirrung ist groß. Was ist nun richtig?
Immer wieder fragen uns besorgte Mandanten, ob es tatsächlich richtig ist, dass in Ihrer Widerrufsbelehrung mittlerweile eine Telefonnummer erscheint. An zahlreichen Stellen im Internet wird nämlich vor der Darstellung der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung noch gewarnt. Die Verwirrung ist groß. Was ist nun richtig?
Abmahnfalle Widerrufsbelehrung – tausende Anbieter potentiell betroffen: Kombination mehrerer Varianten zum Fristbeginn in einer Belehrung kann wettbewerbswidrig sein
Lange war es still um eines der Hauptprobleme der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL): Das Thema der korrekten Belehrung des Verbrauchers über den Fristbeginn nach neuem Verbraucherrecht wird für viele Onlinehändler durch eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt a.M. wieder relevant. Viele tausend Händler, die derzeit die angegriffene Formulierung nutzen, sind daher abmahngefährdet.
Lange war es still um eines der Hauptprobleme der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL): Das Thema der korrekten Belehrung des Verbrauchers über den Fristbeginn nach neuem Verbraucherrecht wird für viele Onlinehändler durch eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt a.M. wieder relevant. Viele tausend Händler, die derzeit die angegriffene Formulierung nutzen, sind daher abmahngefährdet.
AG Dortmund: Ausschluss des Widerrufsrechts im Falle einer Couch mit 578 Kombinationsmöglichkeiten?
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht aus § 355 BGB zu. Demnach kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag rückabwickeln. Eine Ausnahme dieser Regelung sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, wenn die Ware nach individueller Auswahl des Verbrauchers hergestellt wird. Das AG Dortmund hat mit Urteil vom 28.04.2015 (Az.: 425 C 1013/15) entschieden, dass auch bei einer Couch, welche in 578 verschiedenen Kombinationen nach Konfiguration des Kunden angeboten wird, kein Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts gegeben ist. Lesen Sie mehr zur Begründung der Entscheidung des AG Dortmund.
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht aus § 355 BGB zu. Demnach kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag rückabwickeln. Eine Ausnahme dieser Regelung sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, wenn die Ware nach individueller Auswahl des Verbrauchers hergestellt wird. Das AG Dortmund hat mit Urteil vom 28.04.2015 (Az.: 425 C 1013/15) entschieden, dass auch bei einer Couch, welche in 578 verschiedenen Kombinationen nach Konfiguration des Kunden angeboten wird, kein Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts gegeben ist. Lesen Sie mehr zur Begründung der Entscheidung des AG Dortmund.
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