Widerrufsbelehrung 2014
Nichtrücksendung der Ware binnen 14 Tagen nach dem Verbraucherwiderruf – Konsequenzen?
Verbraucher müssen die betroffenen Waren nach einem Widerruf gemäß der Vorschriften des Verbraucherwiderrufsrechts binnen 14 Tagen an den Händler zurücksenden. Doch was geschieht, wenn sie dies nicht oder verspätet tun? Welche Rechte stehen Händlern dann zu? In diesem Beitrag stellt die IT-Recht Kanzlei die Handlungsmöglichkeiten der Händler vor.
Verbraucher müssen die betroffenen Waren nach einem Widerruf gemäß der Vorschriften des Verbraucherwiderrufsrechts binnen 14 Tagen an den Händler zurücksenden. Doch was geschieht, wenn sie dies nicht oder verspätet tun? Welche Rechte stehen Händlern dann zu? In diesem Beitrag stellt die IT-Recht Kanzlei die Handlungsmöglichkeiten der Händler vor.
Keine Abholpflicht für Online-Händler im Rahmen des Widerrufsrechts
Widerruft ein Verbraucher einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag, so bestimmt die Regelung des § 357 Absatz 6 Satz 3 BGB, dass der Unternehmer die Ware beim Verbraucher abholen muss, wenn sie für den Postweg zu sperrig ist. Die Vorschrift gilt allerdings ausdrücklich nicht für Fernabsatzgeschäfte und den elektronischen Geschäftsverkehr, sondern ausschließlich für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, etwa im Rahmen von Hausbesuchen eines Vertreters. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Unternehmer die Ware tatsächlich selbst abholen muss oder er dafür ein Transportunternehmen, etwa eine Spedition, beauftragen darf? Die IT-Recht Kanzlei erläutert das Problem und gibt Antworten.
Widerruft ein Verbraucher einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag, so bestimmt die Regelung des § 357 Absatz 6 Satz 3 BGB, dass der Unternehmer die Ware beim Verbraucher abholen muss, wenn sie für den Postweg zu sperrig ist. Die Vorschrift gilt allerdings ausdrücklich nicht für Fernabsatzgeschäfte und den elektronischen Geschäftsverkehr, sondern ausschließlich für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, etwa im Rahmen von Hausbesuchen eines Vertreters. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Unternehmer die Ware tatsächlich selbst abholen muss oder er dafür ein Transportunternehmen, etwa eine Spedition, beauftragen darf? Die IT-Recht Kanzlei erläutert das Problem und gibt Antworten.
„A New Deal for Consumers“: EU-Kommission will Widerrufsrecht reformieren
Am 11.04.2018 hat die EU-Kommission ihren „New Deal for Consumers“ vorgestellt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen fünf existierende Richtlinien reformiert werden. Insbesondere soll dadurch eine Stärkung der Verbraucherrechte und deren Durchsetzbarkeit erreicht werden. Jedoch sollen auch Belastungen von Händlern abgebaut werden. Wichtige Neuerungen hält der „New Deal“ dabei in Bezug auf das Widerrufsrecht bereit. Was sich nach dem Vorschlag der EU-Kommission konkret ändern soll, erfahren Sie im Folgenden.
Am 11.04.2018 hat die EU-Kommission ihren „New Deal for Consumers“ vorgestellt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen fünf existierende Richtlinien reformiert werden. Insbesondere soll dadurch eine Stärkung der Verbraucherrechte und deren Durchsetzbarkeit erreicht werden. Jedoch sollen auch Belastungen von Händlern abgebaut werden. Wichtige Neuerungen hält der „New Deal“ dabei in Bezug auf das Widerrufsrecht bereit. Was sich nach dem Vorschlag der EU-Kommission konkret ändern soll, erfahren Sie im Folgenden.
„Google Shopping“ und das Erfordernis von „Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien“
Es mehren sich Berichte von Onlinehändlern, dass Google die Sperrung des „Merchant Center-Konto“ androht bzw. eine Sperrung sogar bereits erfolgt ist. Dies betrifft damit auch die Teilnahme an „Google Shopping“. Google bemängelt dabei meist angeblich fehlende „Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien“.
Es mehren sich Berichte von Onlinehändlern, dass Google die Sperrung des „Merchant Center-Konto“ androht bzw. eine Sperrung sogar bereits erfolgt ist. Dies betrifft damit auch die Teilnahme an „Google Shopping“. Google bemängelt dabei meist angeblich fehlende „Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien“.
Unfreie Rücksendung: Wer trägt die Kosten?
Hat ein Kunde einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Der Verbraucher muss im Gegenzug die gekaufte Ware an den Händler zurückgeben. Viele Verbraucher nutzen dabei die Praxis des „unfreien“ Versands. Das bedeutet: Nicht der Versender, sondern der Empfänger bezahlt die Versandkosten bei Erhalt der Sendung. Für Shop-Betreiber oft ein Ärgernis, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Doch muss ein Händler ein solches Paket überhaupt annehmen? Und wer muss für die Rücksendekosten aufkommen?
Hat ein Kunde einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Der Verbraucher muss im Gegenzug die gekaufte Ware an den Händler zurückgeben. Viele Verbraucher nutzen dabei die Praxis des „unfreien“ Versands. Das bedeutet: Nicht der Versender, sondern der Empfänger bezahlt die Versandkosten bei Erhalt der Sendung. Für Shop-Betreiber oft ein Ärgernis, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Doch muss ein Händler ein solches Paket überhaupt annehmen? Und wer muss für die Rücksendekosten aufkommen?
Was soll nur werden: Wenn der EuGH über den Matratzenwiderruf und dessen Belehrung entscheidet
Sind Matratzen als Hygieneartikel vom Widerrufsrecht ausgeschlossen? Ist die Matratzenverpackung eine Versiegelung? Und last but not least: Wie konkret muss der Verbraucher über die Ausnahmen des Widerrufsrechts informiert werden? Fragen über Fragen – und zumindest die letztere kann entscheidende Auswirkungen haben und die bisherig gelebte Praxis komplett umwerfen. Die Antworten kommen hoffentlich bald vom EuGH, dem der BGH (Beschl. v. 15.11.2017, VIII ZR 194/16) dies zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.
Sind Matratzen als Hygieneartikel vom Widerrufsrecht ausgeschlossen? Ist die Matratzenverpackung eine Versiegelung? Und last but not least: Wie konkret muss der Verbraucher über die Ausnahmen des Widerrufsrechts informiert werden? Fragen über Fragen – und zumindest die letztere kann entscheidende Auswirkungen haben und die bisherig gelebte Praxis komplett umwerfen. Die Antworten kommen hoffentlich bald vom EuGH, dem der BGH (Beschl. v. 15.11.2017, VIII ZR 194/16) dies zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.
Gericht entscheidet über Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über Luftbildaufnahmen
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit einem am 14. November 2017 verkündeten Urteil die Berufung einer Gesellschaft, die gewerblich Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken anbietet, gegen ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Potsdam zurückgewiesen. Auf Antrag einer Verbraucherzentrale war die Beklagte vom Landgericht verpflichtet worden, in den von ihr geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ein Widerrufsrecht einzuräumen und über dieses Widerrufsrecht zutreffend zu belehren.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit einem am 14. November 2017 verkündeten Urteil die Berufung einer Gesellschaft, die gewerblich Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken anbietet, gegen ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Potsdam zurückgewiesen. Auf Antrag einer Verbraucherzentrale war die Beklagte vom Landgericht verpflichtet worden, in den von ihr geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ein Widerrufsrecht einzuräumen und über dieses Widerrufsrecht zutreffend zu belehren.
Erstattung von Zusatzkosten für Geschenkverpackungen bei Verbraucherwiderruf?
Nicht nur, aber gerade auch in der Vorweihnachtszeit erfreuen sich Geschenkverpackungs-Services großer Beliebtheit, bei deren Inanspruchnahme der Kunde gegen einen Aufpreis den bestellten Artikel in einer speziellen Geschenkverpackung erhält und teilweise einen personalisierten Gruß beifügen kann. Für anbietende Händler wird diese „Verpackung-gegen-Aufpreis“- Strategie allerdings dann problematisch, wenn der Kunde nach der Lieferung von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und den inzwischen entpackten Artikel zurückgeben will.
Nicht nur, aber gerade auch in der Vorweihnachtszeit erfreuen sich Geschenkverpackungs-Services großer Beliebtheit, bei deren Inanspruchnahme der Kunde gegen einen Aufpreis den bestellten Artikel in einer speziellen Geschenkverpackung erhält und teilweise einen personalisierten Gruß beifügen kann. Für anbietende Händler wird diese „Verpackung-gegen-Aufpreis“- Strategie allerdings dann problematisch, wenn der Kunde nach der Lieferung von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und den inzwischen entpackten Artikel zurückgeben will.
Ausschluss des Widerrufsrechts bereits vor Anfertigung der Ware möglich
Grundsätzlich steht dem Verbraucher gem. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, Ausnahmen sind in § 312 g II S. 1 BGB normiert. Wie kürzlich das OLG Stuttgart entschied, setzt der Ausschlusstatbestand des § 312 g II S. 1 Nr. 1 BGB nicht voraus, dass der Unternehmer bereits mit der Anfertigung der Ware begonnen hat. Mit welcher Begründung die Richter ihr Urteil untermauern, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Grundsätzlich steht dem Verbraucher gem. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, Ausnahmen sind in § 312 g II S. 1 BGB normiert. Wie kürzlich das OLG Stuttgart entschied, setzt der Ausschlusstatbestand des § 312 g II S. 1 Nr. 1 BGB nicht voraus, dass der Unternehmer bereits mit der Anfertigung der Ware begonnen hat. Mit welcher Begründung die Richter ihr Urteil untermauern, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Der Verkauf von Lizenzkeys und das Verbraucherwiderrufsrecht
Der Online-Verkauf von Lizenzkeys für Software hat sich neben dem Verkauf von datenträgergebundener Software fest etabliert. Jedoch wirft das Verbraucherwiderrufsrecht einige rechtliche Fragen auf. Dies ist für die betroffenen Unternehmer gleich doppelt nachteilig. Einerseits laufen sie Gefahr, gemäß der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen abgemahnt zu werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Zum anderen müssen sie im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher ggf. den Kaufpreis zurückerstatten, ohne dass der Verbraucher die Nutzung des Produkts zwingend aufgeben muss.
Der Online-Verkauf von Lizenzkeys für Software hat sich neben dem Verkauf von datenträgergebundener Software fest etabliert. Jedoch wirft das Verbraucherwiderrufsrecht einige rechtliche Fragen auf. Dies ist für die betroffenen Unternehmer gleich doppelt nachteilig. Einerseits laufen sie Gefahr, gemäß der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen abgemahnt zu werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Zum anderen müssen sie im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher ggf. den Kaufpreis zurückerstatten, ohne dass der Verbraucher die Nutzung des Produkts zwingend aufgeben muss.
Software, Apps & Co: Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
Bestellt ein Kunde online digitale Inhalte wie E-Books, Hörbücher oder Software, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Für Händler oft ein Ärgernis, denn hier besteht ein extremes Missbrauchspotenzial. So hat der Kunde theoretisch ausreichend Zeit, das Buch zu lesen, das Hörbuch zu hören und die Software zu installieren, um im Anschluss daran seinen Widerruf zu erklären und das Geld vom Händler zurückzuverlangen. Doch der Gesetzgeber gibt Händlern ein rechtliches Werkzeug an die Hand, um dem zu entgehen.
Bestellt ein Kunde online digitale Inhalte wie E-Books, Hörbücher oder Software, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Für Händler oft ein Ärgernis, denn hier besteht ein extremes Missbrauchspotenzial. So hat der Kunde theoretisch ausreichend Zeit, das Buch zu lesen, das Hörbuch zu hören und die Software zu installieren, um im Anschluss daran seinen Widerruf zu erklären und das Geld vom Händler zurückzuverlangen. Doch der Gesetzgeber gibt Händlern ein rechtliches Werkzeug an die Hand, um dem zu entgehen.
Das Widerrufsrecht ist bei Zuschnittware (Stoffen, Borten, Bändern, etc.) grds. nicht ausgeschlossen
Bestellt ein Verbraucher online eine Ware, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht. Wie sieht es z.B. bei Zuschnittware aus, also Ware, die nach Angabe des Käufers speziell zugeschnitten werden (wie z.B. Stoffe, Bänder, Borten, etc.) – ist in diesen Fällen das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Bestellt ein Verbraucher online eine Ware, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht. Wie sieht es z.B. bei Zuschnittware aus, also Ware, die nach Angabe des Käufers speziell zugeschnitten werden (wie z.B. Stoffe, Bänder, Borten, etc.) – ist in diesen Fällen das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Der Teilwiderruf im Fernabsatz nach neuem Verbraucherrecht: möglich oder ausgeschlossen?
Seit jeher ist das Recht des Verbrauchers, sich von einem per Fernabsatz geschlossenen Vertrag nur hinsichtlich einzelner bestellter Waren gegen eine Rückerstattung von deren Kaufpreis zu lösen, umstritten. Sofern eine derartige Möglichkeit von Teilen der Rechtsprechung eingeräumt wurde, stellten sich im Folgenden erhebliche Probleme bei der Regelung der Versandkostentragung. Allerdings wurde das Widerrufsrecht des Verbrauchers zum 13.06.2014 grundlegend reformiert, sodass fraglich ist, ob die auf die alte Rechtslage gestützten Auffassungen und Tendenzen noch für haltbar erklärt werden können. Lesen Sie im Folgenden, wie die IT-Recht-Kanzlei den Teilwiderruf nach den neuen Vorschriften bewertet.
Seit jeher ist das Recht des Verbrauchers, sich von einem per Fernabsatz geschlossenen Vertrag nur hinsichtlich einzelner bestellter Waren gegen eine Rückerstattung von deren Kaufpreis zu lösen, umstritten. Sofern eine derartige Möglichkeit von Teilen der Rechtsprechung eingeräumt wurde, stellten sich im Folgenden erhebliche Probleme bei der Regelung der Versandkostentragung. Allerdings wurde das Widerrufsrecht des Verbrauchers zum 13.06.2014 grundlegend reformiert, sodass fraglich ist, ob die auf die alte Rechtslage gestützten Auffassungen und Tendenzen noch für haltbar erklärt werden können. Lesen Sie im Folgenden, wie die IT-Recht-Kanzlei den Teilwiderruf nach den neuen Vorschriften bewertet.
Beauty-Fehlkäufe: Müssen Online-Händler benutzte Kosmetikprodukte zurücknehmen?
Für Online-Händler besonders ärgerlich: Ein Kunde bestellt ein Kosmetikprodukt und öffnet dieses, um es „auszuprobieren“. Anschließend stellt er fest, dass das Produkt nicht seinen Vorstellungen entspricht und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Doch müssen Shop-Betreiber die benutzten Kosmetikprodukte tatsächlich ohne Murren zurücknehmen?
Für Online-Händler besonders ärgerlich: Ein Kunde bestellt ein Kosmetikprodukt und öffnet dieses, um es „auszuprobieren“. Anschließend stellt er fest, dass das Produkt nicht seinen Vorstellungen entspricht und macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Doch müssen Shop-Betreiber die benutzten Kosmetikprodukte tatsächlich ohne Murren zurücknehmen?
Widerrufsrecht für Hygieneartikel – Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 kam es in der Praxis im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hygieneartikeln im Fernabsatz immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob das Widerrufsrecht im Einzelfall ausgeschlossen ist oder nicht. Seit dem 13.06.2014 sieht das Gesetz für diesen Fall einen besonderen Ausschlussgrund vor. Doch wie weit geht dieser Ausschlussgrund und was gilt für Fälle, in denen der Ausschlussgrund nicht greift?
Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 kam es in der Praxis im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hygieneartikeln im Fernabsatz immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob das Widerrufsrecht im Einzelfall ausgeschlossen ist oder nicht. Seit dem 13.06.2014 sieht das Gesetz für diesen Fall einen besonderen Ausschlussgrund vor. Doch wie weit geht dieser Ausschlussgrund und was gilt für Fälle, in denen der Ausschlussgrund nicht greift?
Widerrufsrecht: Rücksendung in Originalverpackung kann nicht zur Bedingung gemacht werden
Das Widerrufsrecht ermöglicht es dem Verbraucher, Ware innerhalb von vierzehn Tagen an den Unternehmer zurückzusenden. Doch kann der Händler den Widerruf ablehnen, wenn die Ware nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt wird?
Das Widerrufsrecht ermöglicht es dem Verbraucher, Ware innerhalb von vierzehn Tagen an den Unternehmer zurückzusenden. Doch kann der Händler den Widerruf ablehnen, wenn die Ware nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt wird?
Anpassung der Widerrufsbelehrung im Online-Shop bei Finanzierungsangebot über Kooperationspartner?
Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im E-Commerce bieten Händler Verbrauchern häufig besondere Finanzierungskonditionen an, die bei geringem Zinssatz eine ratenweise Abbezahlung des vereinbarten Kaufpreises ermöglichen. Üblicherweise kooperieren Unternehmer in diesem Rahmen mit Kreditinstituten, welche ihnen den Kaufpreis sofort auszahlen und die vereinbarten Raten im Rahmen eines Darlehensvertrags sodann gegenüber dem Verbraucher geltend machen. Problematisch ist, dass das Gesetz diese Kombination aus Kaufvertrag und Darlehensvertrag regelmäßig als sogenannte „verbundene Verträge“ qualifiziert und für den Verbraucher besonders günstige Rechtsfolgen im Widerrufsfall anordnet. Müssen Händler mit Finanzierungsangeboten ihre Widerrufsbelehrungen um Hinweise auf eben diese Rechtsfolgen erweitern? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im E-Commerce bieten Händler Verbrauchern häufig besondere Finanzierungskonditionen an, die bei geringem Zinssatz eine ratenweise Abbezahlung des vereinbarten Kaufpreises ermöglichen. Üblicherweise kooperieren Unternehmer in diesem Rahmen mit Kreditinstituten, welche ihnen den Kaufpreis sofort auszahlen und die vereinbarten Raten im Rahmen eines Darlehensvertrags sodann gegenüber dem Verbraucher geltend machen. Problematisch ist, dass das Gesetz diese Kombination aus Kaufvertrag und Darlehensvertrag regelmäßig als sogenannte „verbundene Verträge“ qualifiziert und für den Verbraucher besonders günstige Rechtsfolgen im Widerrufsfall anordnet. Müssen Händler mit Finanzierungsangeboten ihre Widerrufsbelehrungen um Hinweise auf eben diese Rechtsfolgen erweitern? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
BGH zu Widerrufsrecht: Keine Besserstellung des Verbrauchers bei Vertragsabschluss im Fernabsatz
Mit Spannung dürfte der Online-Handel das im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof verkündete Urteil im „Katalysator-Fall“ (BGH-Urteil v. 12.10.2016 – Az. VIII ZR 55/15) zum Thema Widerrufsrecht erwartet haben, dessen Urteilsgründe nun im Volltext vorliegen. Der Fall drehte sich um die Frage einer Wertersatzpflicht eines Verbrauchers, der im Wege des Fernabsatzgeschäfts einen Katalysator gekauft und zwecks (kurzer) Probefahrt eingebaut hatte, nach erklärtem Widerruf aber die vollständige Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises verlangte. Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen im heutigen Beitrag das Urteil vor und erläutert, in welchen Fällen Verbraucher trotz erfolgreichen Widerrufs Wertersatz zu leisten haben.
Mit Spannung dürfte der Online-Handel das im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof verkündete Urteil im „Katalysator-Fall“ (BGH-Urteil v. 12.10.2016 – Az. VIII ZR 55/15) zum Thema Widerrufsrecht erwartet haben, dessen Urteilsgründe nun im Volltext vorliegen. Der Fall drehte sich um die Frage einer Wertersatzpflicht eines Verbrauchers, der im Wege des Fernabsatzgeschäfts einen Katalysator gekauft und zwecks (kurzer) Probefahrt eingebaut hatte, nach erklärtem Widerruf aber die vollständige Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises verlangte. Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen im heutigen Beitrag das Urteil vor und erläutert, in welchen Fällen Verbraucher trotz erfolgreichen Widerrufs Wertersatz zu leisten haben.
Bundesgerichtshof bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines Katalysator-Kaufs nach erfolgtem Einbau und Probefahrt
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Verbraucher, der einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternimmt, nach dem daraufhin erfolgten Widerruf seiner Kauferklärung verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Verbraucher, der einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternimmt, nach dem daraufhin erfolgten Widerruf seiner Kauferklärung verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.
LG Düsseldorf: Widerruf bei WC-Sitzen möglich
Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass auch beim Kauf von WC-Sitzen das Widerrufsrecht im Fernabsatz besteht. Die Ausnahmeregelungen in § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 3 aufgrund des Gesundheitsschutzes und der Hygiene sowie in § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen der Individualisierung würden greifen nicht. Es läge keine Ausnahme aufgrund der Hygiene vor, wenn das Produkt durch eine Reinigung und Desinfektion wieder verkauft werden kann. Um den Widerruf aufgrund der Individualisierung auszuschließen, reiche die bloße Erschwerung des erneuten Absatzes der Produkte nicht aus. Das Gericht sah deshalb bei einem Onlineverkauf eines WC-Sitzes keinen Grund für den Widerrufsausschluss.
Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass auch beim Kauf von WC-Sitzen das Widerrufsrecht im Fernabsatz besteht. Die Ausnahmeregelungen in § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 3 aufgrund des Gesundheitsschutzes und der Hygiene sowie in § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen der Individualisierung würden greifen nicht. Es läge keine Ausnahme aufgrund der Hygiene vor, wenn das Produkt durch eine Reinigung und Desinfektion wieder verkauft werden kann. Um den Widerruf aufgrund der Individualisierung auszuschließen, reiche die bloße Erschwerung des erneuten Absatzes der Produkte nicht aus. Das Gericht sah deshalb bei einem Onlineverkauf eines WC-Sitzes keinen Grund für den Widerrufsausschluss.
Schnellsuche
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
- Spanien E-Commerce (AGB)
- Tschechien E-Commerce (AGB)
- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anfechtung
- Bestellabwicklung von Online-Shops
- Business-to-Business
- Coaching
- Corona-Virus
- Datenschutzgrundverordnung
- E-Commerce / Wettbewerb
- Energieverbrauchsrelevante Produkte
- EU-Verbraucherrechterichtlinie
- Gewährleistung / Mängelhaftung
- Handlungsanleitungen
- Hausverbot/ Hausrecht bei Online-Shop
- Hosting
- Impressum
- Kaufrecht
- Kleinanzeigen
- Kleinunternehmer und AGB
- Lieferung / Lieferzeiten
- Mahnung und Verzug
- Online-Vermietung Ferienwohnung
- Persönlichkeitsrecht
- Prozessuales
- Seminare / Schulungen
- Stationärer Handel
- Streitschlichtung
- Unternehmer oder Privatperson?
- Versand- und Zahlungsbedingungen
- Versandproblematiken
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung 2014
- Zahlungsarten
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © pathdoc - Fotolia.com · Bild 2) info; Bildquelle: Shutterstock · Bild 3) © fotografikateria - Fotolia.com · Bild 6) © ra2 studio - Fotolia.com · Bild 7) © Christian Schwier - Fotolia.com · Bild 8) © Trueffelpix - Fotolia.com · Bild 10) © vege - Fotolia.com · Bild 11) © valerybrozhinsky - Fotolia.com · Bild 12) © Trueffelpix - Fotolia.com (3) · Bild 13) © Aamon - Fotolia.com · Bild 14) © Nik_Merkulov - Fotolia.com · Bild 15) © Rudie · Bild 17) © psdesign1 - Fotolia.com · Bild 18) © Robert Kneschke - Fotolia.com · Bild 20) © sudowoodo - Fotolia.com