Rechtstexte für Fernabsatzverträge (ohne Online-Shop)
Für Verträge, die mit Verbrauchern (B2C) oder mit Unternehmern (B2B) per Fernkommunikation (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Online-Kontaktformular etc.) geschlossen werden, ohne dass die Bestellung über einen klassischen Online-Shop abgewickelt wird, benötigen Sie andere Rechtstexte als für einen klassischen Online-Shop.
Für entsprechende Verträge zur Lieferung von Waren bietet die IT-Recht Kanzlei derzeit folgende Schutzpakete an:
Ihr Ansprechpartner
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
m.keller@it-recht-kanzlei.de