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Workshop der IT-Recht-Kanzlei: Die Haftung des Auftragnehmers im IT-Vertrag

08.02.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Workshop der IT-Recht-Kanzlei: Die Haftung des Auftragnehmers im IT-Vertrag

Art und Umfang der Haftung des Anbieters für Verletzungen von Pflichten aus einem IT-Vertrag sind Regelungspunkte, die oft zu sehr kontrovers und harten Verhandlungen führen, wenn sie nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig geregelt werden können.

Die IT-Rechts-Kanzlei weiß aus ihrer Beratungspraxis, dass bei Anbietern und Anwendern große Unsicherheit herrscht, wie diese Haftungsproblematik in IT-Verträgen aus der jeweiligen Sicht vertraglich vorteilhaft angegangen werden soll.

Die jeweiligen Standpunkte der Parteien sind dabei verständlich: Der Auftraggeber wird die gesetzliche Haftung nicht modifizieren und dafür sorgen wollen, dass der Auftragnehmer für seine Pflichtverletzungen in vollem Umfang einsteht. Der Auftragnehmer wird dieses Risiko aber so weit wie möglich auf ein für ihn kalkulierbares Maß zu beschränken versuchen.

Ziel des Seminars ist es nun, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, seine Interessen optimal zu vertreten und dabei rechtlich haltbare und praktikable Verhandlungsergebnisse zu erzielen.

Im Einzelnen stellt das Seminar die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und sonstigen Haftungsregelungen im Kauf-, Werk-, Dienst- und Mietvertrag dar. Danach wird erläutert, wann und in welchem Umfang von den gesetzlichen Vorgaben in einem Individualvertrag und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden kann. Insbesondere werden hierbei die Besonderheiten des Garantievertrages und seine Abgrenzung zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen des Anwenders erläutert, da Gewährleistung (besser Mängelhaftung) und Garantie Ansprüche sind, die nebeneinander bestehen und dennoch meist in der Praxis als Synonyme gebraucht werden. Für Käufer und Verkäufer ist dies ein untragbarer Zustand, denn nur vertiefte Kenntnisse über die Unterschiede und Ausprägungen der einzelnen Ansprüche, verschafft ihnen Verhandlungssicherheit. Treten Mängel auf, sind diese Kenntnisse darüber hinaus für den Anwender unverzichtbar, um seine gesetzlichen und vertraglichen Mängelansprüche optimal durchzusetzten. Der Anbieter wiederum wird die Einsichten aus dem Seminar nutzen können, um die Ansprüche des Kunden bei Mängeln auf ein für ihn kalkulierbares Maß zu reduzieren.

Die Teilnehmer erhalten zahlreiche Formulierungshilfen, die gemeinsam besprochen werden.

Sie erhalten:

  • Profundes rechtliches Wissen, praxisnah vermittelt
  • Individuelle Betreuung durch begrenzte Teilnehmerzahl
  • Aktuelles Rechtswissen in komprimierter Form
  • Antworten auf Fragen aus Ihrer Praxis
  • Hilfreiche Fallbeispiele
  • Bewährte Musterformulierungen
  • Verhandlungstipps
  • Umfangreiche Vortragsunterlagen zum ergänzenden Studium

Zielgruppe: Aus Anbieter und Anwenderkreisen: IT- Einkäufer und IT-Verkäufer in Behörden und Gewerbebetrieben, Mitarbeit der Controlling- oder Rechtsabteilungen

Seminarleitung: Das Seminar wird abgehalten von Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, der Mitbegründerin der IT-Rechts-Kanzlei (www.it-recht-kanzlei.de), München. Sie ist erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Projekten. Frau Keller-Stoltenhoff war von 1998 bis 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der IT-Beschaffungsbedingungen der öffentlichen Hand in Deutschland (EVB-IT). Seit September 2004 fungiert sie als Beraterin des BMI bei der Erstellung des EVB-IT Planungs- und Systemvertrages.

Dauer des Seminars: Ein Tag

Weiterführende Links:

 

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