Schweizer Obligationenrecht: Gewährleistungsfrist wird auf zwei Jahre erhöht!
Im Schweizer Obligationenrecht (OR), dem Gegenstück zum deutschen BGB, stand Verbrauchern bislang eine Gewährleistungsfrist („Verjährung“) von einem Jahr zur Verfügung – diese wurde nun auf zwei Jahre verdoppelt. Darüber hinaus wurden noch weitere Neuerungen in das OR eingepflegt, die teilweise auch Unternehmer begünstigen. Eine Harmonisierung mit dem Unionsrecht, wie bei zahlreichen anderen Revisionen in der Schweiz, wurde indes nicht vorgenommen.
Garantieverlängerung Nikon Produkt für Schweiz, Europa und Worldwide
Beitrag von Elio Maroadi
19.04.2017, 14:02 Uhr
Habe eine Fotokamera am 22.06.2015 gekauft. Besitze eine Garantieerklärung vom Hersteller mit einer Swiss Garantie. Für die einjährige Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre, muss man sich aber innert 90 Tagen online registrieren, was ich korrekt gemacht habe. Auf der Garantieerklärung steht noch zusätzlich ".....erweitert die einjährige Nikon European Service Warrenty und die einjährige Nikon Worldwide Service Warranty um weitere zwei Jahre. Die zusätzliche Nikon Garantie gilt, wenn Sie Ihr Produkt innert 90 Tagen nach dem Kauf online registrieren". Gelten nun die gesetzlichen Mindestgarantie von 2 Jahren oder (mit Verlängerung) auf total 3 Jahren? Gilt es auch (weitere zwei Jahre = total 3 Jahre) auch für die European und Worldwide? Muss ich die defekte Kamera in der Schweiz zur Überprüfung bringen oder kann ich es gemäss Garantiebestimmung auch Worldwide zur Reparatur bringen?
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Gewährleistung zwischen Schweizern und Europäern von Daniel Dübner, 24.08.2022, 09:36 Uhr
Guten Tag. Ich habe ein Unternehmen eröffnet in der Schweiz und frage mich, wenn ich Ware in das europäische Ausland versende, ob ich mich dann auch an das Gewährleistungsrecht der EU halten. Vielleicht besteht die Möglichkeit die Gewährleistung zu reduzieren wenn man mit z.B. Deutschen Natürlichen... » Weiterlesen
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Beweislast von Jura-Moe, 09.12.2013, 14:55 Uhr
Sprich, die 6-Monatige Beweislastumkehr, nach der der Verkäufer (bzw. Käufer nach 6 Monaten) zu beweisen hat, dass die Ware bei Herstellung fehlerfrei war fällt in der Schweiz nicht an?
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B2B - Verhältnis von KeDa, 21.05.2013, 14:21 Uhr
Diesbezüglich hätte ich eine Frage. Wissen Sie evtl. wie es im Rahmen eines B2B Verhältnisses geregelt wird ? Ist eine Verkürzung bis zu einem Jahr zulässig zwischen Unternehmern ? Gruss
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