Heckscheiben - Werbung für Geschäft der Ehefrau Gebührenpflicht für Autoradio
Weil er auf der Heckscheibe seines Pkw großflächig auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt hinweist, deren Inhaberin seine Ehefrau ist, muss ein Mann aus Rheinhessen für das Autoradio Rundfunkgebühren entrichten. Dies hat das VG Mainz entschieden, die die Klage des Mannes gegen den Gebührenbescheid des SWR abgewiesen hat.
Nummernschild weist auf Händler hin
Beitrag von S. Albers
21.08.2008, 06:08 Uhr
Nahezu alle Auto Nummernschilder verweisen in ihrer Umrahmung auf den Händler des PKW. Das wäre mit diesem Urteil gleichzusetzen und ebenfalls Werbung für das entsprechende Autohaus. Somit müssten "ALLE" Autofahrer Rundfunkgebühren entrichten. MfG S. Albers
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Zu GEZ Gebühren von web, 10.04.2009, 20:07 Uhr
Das soll doch mal einer verstehen, ein Bürger aus der BRD muß GEZ- Gebühren für Radio, Fernsehen und Autoradio, sogar wohl jetzt für seinen PC oder Handy bezahlen. Aber wieso nicht auch alle die sich in unseren Nachbarländer befinden und Deutsche Programme über Radio Internet oder gar mit Ihrem... » Weiterlesen
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