Beschreibung "neu" bei Waren ohne Originalverpackung zulässig?
Das Landgericht Hannover hat sich kürzlich im Rahmen eines Urteils zu einigen recht interessanten Fragestellungen geäußert, die insbesondere Online-Händler interessieren dürften. So ging es etwa um die Frage, ob die Beschreibung „neu“ bei Geräten verwendet werden darf, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden.
Neu ist nur in OVP
Beitrag von Till Wollheim
17.06.2016, 13:20 Uhr
Hier irrt das Gericht! Es hat sehr wohl einen tieferen Sinn, wenn Hersteller ihre Geräte in bestimmten Verpackungen ausliefern. Diese sind in der Regel auch versiegelt, so daß kein Zubehör fehlen kann oder das Gerät schon eine unsichtbare Beschädigung aufweist. Der Käufer setzt natürlich voraus, daß er das Gerät in einer originalen, ungeöffneten Verpackung erhält. Will der Händler im Onlinehandel dagegen eine "neue" Ware ohne originale Verpackung oder unter Bruch der Versiegelung verkaufen, kann er das natürlich gerne tun aber nur wenn er darauf prominent hinweist. Dadurch wird die Ware dann im Preis weniger wertvoll sein - wofür 10% Abschlag sicherlich anzusetzen wären! Es ist schließlich anzunehmen, daß etwas nicht ganz normal ablief mit der Lieferkette!!
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