Veröffentlichung von Gerichtsurteilen im Internet: Was ist zu beachten?
Die volle Namensnennung von einer an einem Prozess beteiligten Person bei der auch nur teilweisen Veröffentlichung bzw. Verbreitung von Gerichtsurteilen im Internet ist nicht erlaubt, wenn dies zu einer Anprangerung und damit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung des Betroffenen führt und nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.
Ohne Titel
Beitrag von Tilman
27.08.2009, 19:52 Uhr
Häh? Bei 7 W 56/07 geht es um die Veröffentlichung von Urteilen allgemein, dass es eine Abwägung geben muss etc. Nicht um die Nennung von beauftragten Anwälten. Da gibt es eine Rechtssprechung, dass es erlaubt ist, weil naturgemäss Anwälte zu 50% verlieren. Kann es sein dass Sie die Aktenzeichen verwechselt haben?
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Offenbahrung, De-Anonymisierung durch Weitergabe von zuordnenbaren Daten an Dritte von J. Nowak, 09.05.2019, 00:40 Uhr
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Fehler von IT-Recht Kanzlei, 21.09.2009, 09:50 Uhr
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