Pflicht zur Angabe der territorialen Verwendungsbestimmung auf Verpackung von Funkanlagen auch bei europaweiter Frequenzharmonisierung
Für die Herstellung und den Vertrieb von Geräten, die die Tele- und sonstige Funkkommunikation ermöglichen, entfalten die speziellen Vorschriften des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Wirkung. Sie setzen dabei nicht nur gewisse Mindeststandards an Sicherheit und Effizienz fest, sondern statuieren zum Zwecke des Verbraucherschutzes auch gewisse Informationspflichten.
Frequenzen als wesentliches Produktmerkmal?
Beitrag von Chris
26.11.2015, 15:04 Uhr
Wenn die Frequenzen auf der Verpackung stehen müssen, sind die dann auch ein wesentliches Produktmerkmal, welches ein Onlinehändler in der Artikelbeschreibung mit angeben muss? Und wer kontrolliert die Einhaltung dieser Richtlinie? Es gibt jede Menge Hersteller und Händler von Mikrofonen, die sich über die Frequenzen und die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen und Anmeldepflichten ausschweigen.
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