BGH: Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung
Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, welche Anforderungen an die Bestimmung einer Frist zur Nacherfüllung bei Geltendmachung von Schadensersatz nach § 281 Abs. 1 BGB zu stellen sind.
umgehende Mängelbeseitigung - dehnbarer Begriff
Beitrag von Oldtimer-Fan
13.08.2009, 18:30 Uhr
Für die Mängelbeseitigung bedarf einer Fristsetzung. Jedoch stellt sich die Frage, wann eine Beseitigung, die umgehend erfolgen soll, tatsächlich zu erbringen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "umgehend" soviel wie "sofort, gleich, unverzüglich". Sind darin nun 24Stunden, 3 Tage, 2Wochen, Lieferdauer der Ersatzteile zu sehen? Ganz deutlich wird eine derartige Fristsetzung nicht und es ist zu bezweifeln ob darin wirklich ein konkreter Zeitraum herauszulesen ist.
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