Leserkommentar zum Artikel

Update: Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Händlers Thomas Russer vor. Es geht wieder um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie um Verwendung unwirksamer AGB.

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Ich wehre mich gegen Spiske und Maisch! Wer macht mit?

Beitrag von indigo1512
29.11.2013, 11:27 Uhr

Nachdem ich gestern das Schreiben an die Anwälte Spiske und Maisch abgeschickt habe, bekam ich heute eine 'nette' Antwort und einen 'guten Rat', ihre Forderungen doch noch schnellstens zu erfüllen, um mir weitere Kosten zu sparen. Hier der Brief und meine Antwort darauf:

Sehr geehrte Frau...,

auf Ihre untenstehende E-Mail müssen wir Ihnen miteilen, dass es für bedauerlich gehalten wird, wenn Sie weitere Kosten dadurch verursachen, weil Sie die Abschlusserklärung, die Ihnen zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit übermittelt wurde, nicht abgeben wollen.

Nachdem lediglich eine vorläufige Regelung der wettbewerbsrechtlichen Situation durch eine einstweilige Verfügung vorliegt, ist unser Mandant berechtigt, eine endgültige Entscheidung über sein Begehren zu beanspruchen. Mit der Ihnen übermittelten Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung sollten weitere Kosten gespart werden, die bei der Anrufung des Gerichts unumgänglich wären.

Nachdem unser Mandant auch einen Anspruch auf eine endgültige Regelung hat, halten wir Ihre Ankündigung, den Vorgang der Presse u.a. anzubieten, um eine Drohung mit einem Mittel, das unseren Mandanten einschüchtern soll, auf seine Rechtsposition zu verzichten. Diese Drohung könnte - strafrechtlich gesehen - als Nötigung ausgelegt werden.

Um weiteren zusätzlichen Unmut in der Sache zu verhindern, geben wir Ihnen Gelegenheit, die Abschlusserklärung doch noch abzugeben, was allerdings bis spätestens 04.12.2013, 12.00 Uhr erfolgt sein muss, um Weiterungen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen...

Und hier meine Antwort darauf:

Sehr geehrter Herr Maisch,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und den ‚guten’ Rat, die Abschlusserklärung zu unterschreiben, um mir weitere Kosten zu ersparen. Der Zynismus hinter diesem Rat ist hoffentlich auch Ihnen nicht verborgen geblieben?

Sie bekommen von mir viel mehr, als eine Abschlusserklärung. Sie bekommen von mir meine finanzielle Absicherung und somit meine Existenzgrundlage, denn aufgrund Ihrer Abmahnungen sah ich mich leider gezwungen, zum Ende des Monats mein Gewerbe abzumelden und ein Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Mir ging es bereits vor Ihrer Absicht, bei mir kräftig abzukassieren – aus den Ihnen bereits bekannten Gründen – finanziell nicht gut. Aber Sie und Ihr Mandant haben das Fass zum Überlaufen gebracht und ich sah keinen weiteren Ausweg als diesen drastischen Schnitt. Ich habe also nichts mehr. Sie können mir nichts mehr wegnehmen – außer mein Leben. Trachten Sie etwa auch noch danach?

Da ich keine Konkurrenz mehr und somit keine ‚Gefahr’ für Ihren Mandanten bin, erübrigt sich die Abschlusserklärung und somit ist diese leidige Geschichte für mich erledigt.

Von einer Drohung oder Einschüchterung Ihnen gegenüber kann nicht die Rede sein. Ich gehöre zu einer anderen Kategorie Mensch als Sie und Ihr Mandant und würde so etwas niemals tun. Aber die Europäische Menschenrechtskonvention räumt mir das Recht auf Meinungsfreiheit ein:

Artikel 10 Freiheit der Meinungsäußerung (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Es bleibt also mir selbst überlassen, ob ich mit meinen Problemen und Ungerechtigkeiten, die mir von anderen Menschen zugefügt werden, an die Öffentlichkeit gehe oder nicht. Somit handelt es sich hierbei um keine Drohung, sondern viel mehr um das Grundrecht eines jeden Menschen – die Meinungsfreiheit.

Ich meinerseits wünsche Ihnen und Ihrem Mandanten vom Herzen nur das Beste und hoffe sehr, dass Ihnen niemals so etwas geschieht, was Sie mir angetan haben und dass Sie mit Ihrem Gewissen leben können.

Mit freundlichen Grüßen

Und hier noch mein Brief von Gestern:

Sehr geehrte Herren Spiske und Maisch,

bezugnehmend auf Ihr vorgenantes Schreiben, bzw. den bisherigen Schriftverkehr, teile ich Ihnen mit, das ich weder die von Ihnen geforderten Rechtsanwaltskosten bezahlen, noch die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unterschreiben werde.

Wegen solcher Menschen wie Sie bin ich gezwungen mein Geschäft aufzugeben und das Gewerbe abzumelden.

Sollten Sie trotzdem weitere zivilrechtliche Schritte gegen mich unternehmen, so bleibt es Ihnen freigestellt.

Übrigens erscheint mir das Geschäftsgebaren von Herrn Russer in der Zusammenarbeit und Vorgehensweise mit Ihnen, laut meinen Internetrecherchen, sehr dubios und fragwürdig, was die schriftlichen Kommentare weiterer Geschädigten bestätigen.

Auch Ihre Rechtsauffassung wird von anderen Rechtsanwälten offensichtlich nicht geteilt.

Sollte es in der vorliegenden Angelegenheit gegebenenfalls zu einem Gerichtstermin kommen, werde ich meine Bedenken selbstverständlich dort zum Ausdruck bringen.

Je nach Ausgang des Schriftverkehrs mit Ihnen, werde ich den gesamten Vorgang der Presse und allen verfügbaren Medien (z.B. der Fernsehsendung Akte bei SAT1, Rechtsanwalt Posch bei RTL u.s.w.) zugänglich machen und mich mit anderen Geschädigten zusammen tun, die ähnliche Probleme mit Herrn Russer bzw. mit Ihrer Kanzlei haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ein Appell an alle Geschädigten!!!!!

Melden Sie sich! Tun Sie etwas! Lassen Sie sich nicht unterkriegen und kämpfen Sie für die Gerechtigkeit!

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    Guten Tag, ich wollte in diesem Zusammenhang mitteilen, das ich eine Abmahnung mit Vertragsstrafe 3000,- Eur und Summe 17500,- Eur erhalten habe. Das ganze passierte nach dem ich ca. 14 Tage lang eine Skihose (sonst keine Sportartikel) bei Ebay angeboten habe. Aus meiner Sicht völlig... » Weiterlesen

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  • Abmahnung von Nina G., 13.02.2010, 20:57 Uhr

    Zum Thema Abmahnung bzw. zur rechtlichen Vorgehensweise hätte ich eine Frage. Sie schreiben in mehreren Artikeln bzw. Kommentaren, man müsse eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Was versteht man unter "modifiziert"? Um welchen Punkt wird die Unterlassungserklärung hier ergänzt?

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    "Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Abwenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit... » Weiterlesen

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