BGH: Berichterstattung über Hauskauf Joschka Fischers war zulässig
Nachdem der Kläger, ehemaliger Außenminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, im Juni 2006 letztmals an einer Sitzung seiner Bundestagsfraktion teilgenommen hatte, veröffentlichte die von der Beklagten verlegte Zeitschrift "BUNTE" einen Artikel, der die Überschrift trug: "Nobel lässt sich der Professor nieder".
Promi-Extrawurst
Beitrag von Liesel B.
21.05.2009, 15:46 Uhr
Versteh nochmal einer die Promis... Wird über sie berichtet, weil sie ihre Memoiren geschrieben haben, ist die Welt in Ordnung; schließlich wird ja durch den Buchverkauf auch abkassiert. Wird aber z.B. über das neue Wohnhaus geschrieben, kommen sie gleich mit ihrem Persönlichkeitsrecht an, weil das nun wieder zu viel des Guten ist. Meines Erachtens läuft das unter dem Motto: "ich mach mir meine Welt, wie sie mir gefällt"! Konsequenz sieht anders aus!
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