Neue Kennzeichnungsvorgaben: Für seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer
Die EU-Verordnung Nr. 626/2011 regelt die Kennzeichnung von netzbetriebenen Luftkonditionierer neu, die seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebracht worden sind. Wie sind in Zukunft Luftkonditionierer im Ladengeschäft oder etwa im Fernabsatzhandel zu kennzeichnen? Was haben Hersteller und/oder Importeure beim Inverkehrbringen von Luftkonditionierern zu beachten? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.
hier Luftkonditionierer, nicht Haushaltswäschetrockner
Beitrag von Kenneth Zeichnung
02.04.2013, 13:02 Uhr
Da hat sich noch eine Frage zu Haushaltswäschetrocknern eingeschlichen ("Frage: Was gilt bei energie- oder preisbezogener Werbung für bestimmte Haushaltswäschetrockner?") bzw. ist dieser Inhalt wohl von der Überarbeitung des betreffenden Artikels zur Haushaltswäschetrocknern stehen geblieben.
Bei den ganzen EU-Kennzeichnungspflichten muss man ja durcheinander kommen.
Ken Zeichnung
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Anhänge V und VI von Onlinevermarkter, 23.04.2013, 17:11 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt Keller, können Sie möglicherweise erklären, warum Artikel 4 Punkt b) der deligierten Verordnung hier dem Händler weitergehende Pflichten auferlegt, als dies bei den anderen Geräten (Geschirrspüler, Waschmaschinen etc.) der Fall ist? Bedeutet die Regelung, Händler haben... » Weiterlesen
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Tipp von IT-Recht Kanzlei, 02.04.2013, 13:59 Uhr
Prima, vielen Dank für den Tipp.
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