Heckscheiben - Werbung für Geschäft der Ehefrau Gebührenpflicht für Autoradio
Weil er auf der Heckscheibe seines Pkw großflächig auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt hinweist, deren Inhaberin seine Ehefrau ist, muss ein Mann aus Rheinhessen für das Autoradio Rundfunkgebühren entrichten. Dies hat das VG Mainz entschieden, die die Klage des Mannes gegen den Gebührenbescheid des SWR abgewiesen hat.
Zu GEZ Gebühren
Beitrag von web
10.04.2009, 20:07 Uhr
Das soll doch mal einer verstehen, ein Bürger aus der BRD muß GEZ- Gebühren für Radio, Fernsehen und Autoradio, sogar wohl jetzt für seinen PC oder Handy bezahlen.
Aber wieso nicht auch alle die sich in unseren Nachbarländer befinden und Deutsche Programme über Radio Internet oder gar mit Ihrem Fernseher per Satelit empfangen können. Wieso nicht auch die?
Wann hört der Ihrsinn endlich auf, in dem nur Deutsche zur Kasse gebeten werden, gleiches Recht für alle.
Auch denke ich an Zeiten ( Kriege und Katastrophen),in derer solche Geräte für jeden doch überlebenswichtig waren und auch noch heute sind und ja im eigendlichen auch Bildungsgut und Meinugsfreiheit vertreten, wie so muß man dann hier Gebühren erheben, nein man sollte dies jedem und ohne Gebühren frei zu Verfügung stellen und nicht noch hier dem Bürger in die Tasche greifen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Nummernschild weist auf Händler hin von S. Albers, 21.08.2008, 06:08 Uhr
Nahezu alle Auto Nummernschilder verweisen in ihrer Umrahmung auf den Händler des PKW. Das wäre mit diesem Urteil gleichzusetzen und ebenfalls Werbung für das entsprechende Autohaus. Somit müssten "ALLE" Autofahrer Rundfunkgebühren entrichten. MfG S. Albers
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