Drum prüfe nicht...keine generelle Haftung des Ehepartners für Urheberrechtsverletzung
Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11).
Ist das deren ernst?
Beitrag von Andreas
02.06.2012, 00:30 Uhr
Das ist ja ein Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzungen jeder Art. Einfach sagen das jemand anderes an dem Rechner war und schon kann man Software, Bilder, Videos, Musik wie wild tauschen, kopieren, verwenden, usw. Denn wie will der Geschädigte jemals beweisen wer dafür verantwortlich ist?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben