Die Datenschutzerklärung: so machen Sie es richtig!
Sobald personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet, genutzt oder erhoben werden muss eine Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn die Datennutzung nicht nur rein privater oder familiärer Natur ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und stellen Ihnen das Muster einer Datenschutzerklärung vor.
Belehrung
Beitrag von Florian
29.04.2012, 13:55 Uhr
Zitat: "Zusätzlich muss immer über bestehende Widerrufs- und Auskunftsrechte und die Möglichkeiten deren Ausübung belehrt werden."
Wo steht denn, dass eine Belehrung über dieses Recht erforderlich ist? In §13 (7) steht lediglich, dass dieses Recht existiert, aber nichts von expliziter Belehrung.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Ohne Titel von Unbekannt, 02.10.2009, 14:45 Uhr
Interessiert sich eigentlich irgendein Mensch dafür, ob man das was man erklärt in der Datenschutzerklärung auch in der Praxis umsetzt? Ich meine wie lächerlich ist es denn, wenn alle Händler die Muster-Datenschutzerklärung in Ihren Online-Auftritt einbinden um nicht abmahngefährdet zu sein und... » Weiterlesen
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Bitte um Freigabe von Herbert Huber, Wasserburg am Inn, 29.09.2009, 18:44 Uhr
Danke für diese Muster-Datenschutzerklärung, auch wenn – wie Sie betonen – ein Abmahnrisiko nicht völlig auszuschließen ist. Allerdings lese ich nirgends, dass ich den Text, abgestimmt auf meinen Webauftritt, verwenden darf. Ich nehme an, Sie haben es aber so gemeint. Bitte teilen Sie den Nutzern... » Weiterlesen
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