OVG NRW: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel und Maulkorb für die Ministerin
Als Vorbote für eine Kehrtwende in Sachen Einstufung nikotinhaltiger E-Zigaretten-Liquids als Arzneimittel kann ein rechtlicher Hinweis in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Oberveraltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gewertet werden.
Zumindest funktionieren die Gerichte noch
Beitrag von Bernd Müller
29.03.2012, 05:21 Uhr
Soweit mir bekannt wurden in anderen Ländern die E- Zigarette als Entwöhnungsmittel eingeführt und beworben. Deshalb hatte man dort einen Hebel das Produkt in die Apotheken zu verdammen, und sich so die Einnahmen der Zigarettensteuer zu sichern. Davon gewarnt wurde das Produkt hier als Genussmittel eingeführt. Obwohl also die Vorrausetzung unterschiedlich sind , versuchten die Politiker hier, offensichtlich schlicht im Denken, den gleichen Weg zu gehen. Zumindest scheinen die Richter hier in Deutschland nicht verblödet zu sein. Und daraus schöpfe ich Hoffnung!
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