Leserkommentar zum Artikel
LG Koblenz: Widerruf eines Vertrags über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
Ein Verbraucher kann den im Rahmen eines ersten Probetrainings abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem am 02.10.2007 verkündeten Urteil entschieden.
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Beitrag von Unbekannt
02.03.2009, 19:51 Uhr
danke für den artikel! ich werde dann mal demnach handeln und morgen noch den widerruf per einschreiben mit rückschein rausschicken! ich hoffe die akzeptieren das so ! hab den vertrag erst freitag also vor 4 tagen abgeschlossen!
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