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Leserkommentar zum Artikel

Datenschutz im Web 2.0: Wann gilt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz?

Beinahe jede Neuerscheinung im Web 2.0 wird auch auf den datenschutzrechtlichen Prüfstand gestellt. Den Maßstab bildet in aller Regel das deutsche Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Nicht immer zu Recht, wenn die Verantwortlichen im Ausland sitzen. Der folgende Beitrag stellt einige grundlegende Überlegungen zum internationalen Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes an.

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Was ist mit "Wer daten erhebt"?

Beitrag von Johannes
15.03.2012, 08:51 Uhr

Ich muss zugeben, dass ich Laie bin und mich insofern vielleicht etwas schwerer tue.

Sie Schrieben in Ihrem Artikel „Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen ist, personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt. (…).“

Während Sie bei Google Streewview sehr auf die Datenerhebung im Inland eingehen, da das Auto nuneinmal in Deutschland mit der Kamera unterwegs ist, wird dieses Argument bei Facebook irgendwie nicht so wirklich gut ausgeleuchtet. Hier stellen Sie nur auf den Browser als "Mittel" der Datenerhebung ab.

Wenn ich z.B. ein Callcenter in Indien betreibe, welches telefonisch Umfragen mit Personen durchführt, die sich zum Zeitpunkt des Interviews in Deutschland aufhalten, würde ich das (laienhaft) so interpretieren, dass ich Daten in Deutschland erhebe.

Analog dazu: Wenn ich in den USA Datenbanken von Nutzern anhäufe, die sich in Deutschland befinden und dort handeln und dazu - wie im Fall van Facebook - das Angebot auch auf Deutschland ausgerichtet ist, würde ich dabei (lauenhaft) ebenfalls von einer Datenerhebung in Deutschland sprechen.

Demnach müsste ja eigentlich (wenn man Irland mal außen vor lässt) das BDSG anwendbar sein.

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