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Leserkommentar zum Artikel

Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!

Die IT-Recht-Kanzlei wird in letzter Zeit wieder häufiger mit Fällen von Filesharing konfrontiert. Häufig melden sich verzweifelte Eltern, die wegen Filesharing-Aktivitäten Ihrer Kinder abgemahnt wurden, von denen sie bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Ahnung hatten. Aufgrund der Zunahme derartiger Fälle hat das Thema in der jüngeren Vergangenheit auch wiederverstärkt Eingang in die Medien gefunden. Die IT-Recht-Kanzlei nimmt dies zum Anlass, die rechtlichen Hintergründe beim Filesharing einmal genauer zu beleuchten. Dabei wird insbesondere auf haftungsrechtliche Fragen eingegangen.

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unwissentliches Uploaden durch Tauschagenten

Beitrag von M. aus W.
01.03.2009, 15:54 Uhr

Hallo,

wie sieht es mit der Behauptung aus, dass ein Internetnutzer sein Interesse lediglich auf einen Download gerichtet hat (zu einem Zeitpunkt vor 01.01.08) und sich hierfür eines Tauschagentenprogrammes, wahllos heruntergeladen aus dem Internet, bedient hat und dieses Programm nun, ohne das Wissen des Nutzers, dessen Musiksammlung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Muss der Nutzer erst IT studieren, um ausschließen zu können, dass ein Shareware-Programm, welches binnen 3 Sekunden installiert ist, Urheberrechtsverletzungen begehen kann?? Im Strafrecht wird ein Handeln ohne billigende Inkaufnahme fahrlässig genannt und entsprechend beim Strafmaß angewandt. Wie kann es sein, dass im Zivilrecht solche m.E. nach wichtige Handlungsabsichten nicht berücksichtigt werden?? Es ist doch absurd: der Nutzer macht einen Fehler, den er - der Willkür der Musikindustrie bzw. deren Rechtevertreter völligst ausgeliefert - sehr teuer bezahlen muss. Reicht es tatsächlich aus, durch mittels unterdurchschnittlichen PC Kenntnissen Schäden in Millionenhöhen zu verursachen und dafür von der deutschen Justiz zur Rechenschaft gezogen zu werden?? Und das in einer Zeit, in der der Mensch ohne PC als Außenseiter deklariert wird, der ohne PC und Internetanschluß nichts wert ist - dieser Mensch, der sich im Internet vorantastet, soll plötzlich auf der Anklagebank sitzen und Verursacher von Millionenschäden sein??

Ich halte dies nicht für möglich. Das Drohgerüst der feinen Anwälte wie Rasch und Co wird durch undurchsichtige Forenbeiträge Internet und halbherzig abgedruckter Gerichtsurteile absichtlich aufrecht erhalten.

Woher nimmt ein Landgericht bitte schön die Annahme, dass durch Gewähren eines Uploads eines einzigen Songs ein Schaden von 5000 Euro entsteht - ohne dass der SOng überhaupt heruntergeladen wird?

Wenn ein Gericht dies so einfach festsetzen kann, dann muss es das auch gegenüber einem höheren Gericht rechtfertigen. ich glaube kaum, das es dies kann. Oder hat das Landgericht etwa eine wissenschaftlich fundierte Studie über die Schäden durch Filesharing für die Festsetzung dieses angeblichen Schadens zugrundegelegt?

Nun, dann mach ich mich zivilrechtlich demnach auch strafbar, wenn ich das Auto meiner Ex-Frau, wenn es ausschließlich dieser gehört - im Internet zum Verkauf anbiete, es aber nicht verkaufe. Der Schaden, nämlich der Wert des Autos, würde dann von einem Gericht geschätzt werden und diesen müsste ich meiner Ex-Frau als Schadensersatz zahlen oder wie? Obwohl das Auto nach wie vor in deren Garage steht und niemandem etwas geschehen ist?? Und der Anwalt meiner Frau freut sich, weil sich dessen Honorar anhand des Streitwertes bemisst.

Was wäre dennn dann, wenn meine Ex-Frau sagt, der Wagen sei ihr 100.000 Euro wert? Ist das dann der gesetzlich festgelegte Streitwert?

So macht es doch Herr Rasch. Es wird einfach ein Wert festgelegt und mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gedroht, sollte der Rechteverletzter den Vergleich nicht zahlen wollen.

Nichts anderes als bloßes Schätzen.

ich würde gerne die Studie sehen, die besagt, dass das bloße Anbieten eines Songs 5000 Euro Schaden verursacht, obwohl er an niemanden "veräußert" wurde.

Mann-o-Mann, das ist doch alles eine Riesenverarsche!!

Mir fällt hier nichts mehr zu ein.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • urheberrechtliche von melanie, 27.08.2010, 14:43 Uhr

    Wie seiht es aus wenn man es nicht zahlen kann und am lebensminimum lebet und wie langen können die das denn einfohrdern??

  • Teufel mit Belzebub austreiben ? von hansi-pe, 19.08.2010, 03:29 Uhr

    Also die sogenannten Abmahner sind oftmals die schwarzen Schafe und gegen die sollte das Gesetzt vorgehen. Sich von jemanden eine IP Adresse zu besorgen ist nicht besonders schwer. Den Rest kann man sich oben dann abschreiben und eine Phnantasie Rechnung versenden..... also so ähnlich scheint das... » Weiterlesen

  • 100,-EUR Abmahnung von Helena F., 28.12.2009, 23:37 Uhr

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