Dislike! Wettbewerbsrechtliche Haftung für Betätigung des „gefällt mir“-Buttons bei Facebook
Wer auf Facebook-Werbeseiten den „gefällt mir“-Button betätigt und selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Werbeseite hat, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Münster für Rechtsverstöße auf dieser Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. LG Münster, Urt. v. 20.09.2011, Az. 025 O 34/11).
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen
Beitrag von Johannes
13.02.2012, 12:48 Uhr
Deutsche Richter und ihr Internetverständnis.
Dürfen bald keine Schilder mehr vor dem eigenen lokalen Geschäft aufgestellt werden, weil es ein Verstoß gegen das UWG ist (ist wahrscheinlich schon eh heute ien Verstoß)? Oder was, wenn der Beklagte diesen Flyer den eigenen Freunden und seinem sozialen "Einzugsgebiet" offline gezeigt hätte und nicht per Like-Button?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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als gäbe es auf dieser Welt keine anderen Probleme von Martin, 08.02.2012, 08:08 Uhr
Es ist wirklich schön bei euch immer aktuell informiert zu sein, was auch sehr wichtig ist. Aber, langsam geht mir das deutsche Rechtssystem wirklich gegen den Strich. Sowas grenzt echt an Sinnlosigkeit, ob ich ein "gefällt mir" geben darf oder nicht, als gäbe es auf dieser Welt keine anderen... » Weiterlesen
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