Dislike! Wettbewerbsrechtliche Haftung für Betätigung des „gefällt mir“-Buttons bei Facebook
Wer auf Facebook-Werbeseiten den „gefällt mir“-Button betätigt und selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Werbeseite hat, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Münster für Rechtsverstöße auf dieser Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. LG Münster, Urt. v. 20.09.2011, Az. 025 O 34/11).
als gäbe es auf dieser Welt keine anderen Probleme
Beitrag von Martin
08.02.2012, 08:08 Uhr
Es ist wirklich schön bei euch immer aktuell informiert zu sein, was auch sehr wichtig ist. Aber, langsam geht mir das deutsche Rechtssystem wirklich gegen den Strich. Sowas grenzt echt an Sinnlosigkeit, ob ich ein "gefällt mir" geben darf oder nicht, als gäbe es auf dieser Welt keine anderen Probleme, die mehr Aufmerksamkeit verdienen müssten.
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