Leserkommentar zum Artikel
Markenmäßige Nutzung einer Marke: als Designelement eines Mosaiktisches
Das OLG Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 01.10.2009 (Aktenzeichen: 6 U 88/ 08) eine markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer eingetragene Marke als Designelement bejaht. Abgestellt wurde dabei auf die Kennzeichnungskraft und den Grad der Ähnlichkeit der Klagemarke mit dem verwendeten Element.
Inzwischen entschieden
Beitrag von Marmor Mosaike Kruck
02.01.2012, 22:08 Uhr
Gegen das Urteil des OLG wurde die Revision zugelassen und zugunsten des Beklagten entschieden. http://mosaic.cc/pictures/I_ZR_175_09_1_Protokoll.pdf
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