LG Köln: Gewerbsmäßige Bestellvermittlung + Online-Payment-System = nur mit BaFin-Lizenz
Das Landgericht Köln hatte entschieden (Urteil vom 29.09.2011, Az.: 81 O 91/11), dass die gewerbsmäßige Vereinnahmung von Online-Buchgeld zum Zwecke des Transfers an einen Dritten als Zahlungsdienst im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) anzusehen ist und damit für den Zahlungsdienstleister eine Pflicht zur BaFin-Lizenz auslöst. Die erlösende Nachricht aber vorweg: Onlinehändler sind nicht von dieser Entscheidung betroffen!
Alle Marktplätze sind illegal?
Beitrag von Julia Müller
17.11.2011, 10:55 Uhr
Jeder Marktplatz wie z.B. Groupon, eBay, Amazon oder ein beliebiges Online-Reisebüro erhalten das Geld von den Kunden und leiten das, nach Abzug ihrer Gebühren, an den Veranstalter bzw. Händler weiter. Nach diesem Urteil scheint so zu sein, dass jeder Marktplatzbetreiber eine BaFin-Lizenz benötigt. Unter Berücksichtigung der Kosten und der extrem langen Bearbeitungszeiten ist eine Existenzgründung mit einem Marktplatz kaum realisierbar.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben