EuGH: Gen-Honig ist zulassungspflichtig
Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die den Pollen eines GVO enthalten, sind aus GVO hergestellte Lebensmittel, die nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Pollen ist Zutat
Beitrag von Kl.D.Jany
28.09.2011, 12:51 Uhr
Im dem Artikel wird ausgeführt, dass der EuGH lediglich Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen als Zutat ansieht. Aus der Begründung der Zutat "Pollen" wird dies nicht ersichtlich und vielmehr bezieht der EuGH hier vielmehr auf Pollen aus allen Pflanzen. Nach dem Urteil muss nun allgemein Pollen als Zutat eingestuft werden. Es würde auch jeder Rechtssytematik widersprechen, wenn nur Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen oder nur vom Mais MON 810 als Zutat gelten würden.
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