„Messer, Gabel, Scher’ und Licht…“ – vom kinder- und rechtssicheren Handel mit Feuerzeugen
Kein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.
Beitrag von AlterEgo
22.01.2009, 13:59 Uhr
Erinnert mich an den Versuch die recht gefährlichen Überraschungseier zu verbieten.
Nunja, bei Feuerzeugen haben sie es - ungesehen von der Öffentlichkeit - geschafft.
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christian.koellner@xitylight.de von Christian, 01.10.2017, 16:28 Uhr
In meinen Augen ist dieser Sicherheitsgedanke durch Schwergängigkeit total hirnverbrannt! Wieder einmal "Danke" an unsere Regierung! Wann kommt denn ein schwergängiges Gaspedal um die Endgeschwidigkeit bei Autos zu senken?? Sagt doch mal euren Kindern: "Mit dem Feuer spielt man nicht! Sonst gibts... » Weiterlesen
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so ändern sich die Zeiten ... von Christa, 28.01.2009, 01:53 Uhr
Früher gabs beim Zündeln was auf die Finger - was meist recht wirksam war - heute ist das Körperverletzung und es muss eine neue Verordnung her, die außer Ärger auf allen Seiten wahrscheinlich nix bringt. In unserem unübersichtlichen Gesetzes- und Verordnungsdschungel werden wir uns hoffnungslos... » Weiterlesen
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