Wer App sagt muss auch zahlen: Zum Bildnutzungshonorar bei Applikationen
Die Expertenrunde der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) hat sich während einer Sondersitzung am letzten Freitag in Hamburg mit den Belangen von Bildanbietern und Bildnutzern bei der Honorierung der Bildnutzungen in Apps befasst.
Bilder aus dem Internet
Beitrag von hans ip
24.05.2011, 08:36 Uhr
Sie behandeln die Verwendung von Bildern die von Bildanbietern stammen. Wie sieht es jedoch rechtlich aus wenn ich ein Bild verwende,das von einer "normalen" Internetseite stammt ? Beispiel: Ein Museum zeigt auf seiner Internetseite Bilder von Exponaten. Die Bilder sind als jpg-Datei kopierbar. Ich kopiere das Bild und stelle es mit Quellenangaben "Internet" in einer Handy-App bereit. Darf ich das ? Muß ich die exakte Quelle angeben ? Oder was muß ich berücksichtigen ?
Schönen Gruß Hans ip
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben