Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)
Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in unserem Beitrag "Verkauf von Spielzeug" umfassend beantwortet.
Typisch Deutschland
Beitrag von Siegler
10.05.2011, 20:17 Uhr
Einige Änderungen sind nachvollziehbar (groß Teils) aber viele Hinweistexte sind schon "leicht" übertrieben, dem Versandhändler blühen nun wieder tolle Abmahngründe für unzählige (möchtegern) Mitbewerber... super Deutschland weiter so! Es macht Spaß tausende Artikel zu überarbeiten, besonders Lustig wird dies auch auf Plattformen...das kostet wieder mal Wochenlang Zeit und €uros..aber macht nichts, wir ham's ja!
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Inverkehrbringen / Spielzeug von IT-Recht Kanzlei, 20.07.2011, 08:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Rosenkranz, gerne dürfen wir Sie auf diesen aktuellen Beitrag aufmerksam machen: http://www.it-recht-kanzlei.de/spielzeug-neue-kennzeichnung-%C3%BCbergangsfrist.html
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Konkretisierung für das "Inverkehrbringen" von Produkten (Spielzeug) benötigt von Lukas Rosenkranz, 11.07.2011, 16:54 Uhr
Sehr geehrter Herr Max-Lion Keller, vielen Dank für die intensive Versorgung mit allen notwendigen Informationen rund um das Thema e-Commerce und seine Spezialgebiete. Das ist für uns als Hersteller, Importeur und Händler äußerst hilfreich. Aktuell studiere ich ihre Artikel zur Sicherheit von... » Weiterlesen
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