Leserkommentar zum Artikel

Leiharbeit – „Equal Pay“ gilt nicht für Ausschlussfristen

In vielen Bereichen, insbesondere aber auch in der IT-Branche, senken Unternehmen ihre Kosten durch Outsourcing-Maßnahmen und greifen dabei auch auf Leiharbeiter zurück. Das betrifft inzwischen auch hochqualifizierte Spezialisten, die von Unternehmen dann gezielt für Projekte geholt werden. Die Personaldienstleister die diese Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, müssen darauf achten, dass sie den von ihnen entliehenen Mitarbeitern die gleichen wesentlichen Konditionen, wie etwa das Gehalt, gewähren, wie sie die Stammbelegschaft des Unternehmen erhält, in dem der Leiharbeiter eingesetzt wird (sog. „Equal-Pay-Grundsatz“).

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Leiharbeit

Beitrag von Equal Pay
27.04.2011, 21:58 Uhr

Sklavenhändler nennt er Personaldienstleister ;-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Typische Akademikerhaltung von DieZitronehatnochvielSaft, 28.04.2011, 11:05 Uhr

    "Personaldienstleister sollten also auf die Verwendung von professionell erstellten Arbeitsverträgen achten." wie wäre denn der Satz "Leiharbeiter sollten also ihre Arbeitsvertärge prüfen, ob ihnen nicht ein höherer Lohn zusteht" ?! Wenn jemand andere für sich arbeiten lässt und dafür Geld... » Weiterlesen

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