EUGH soll den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln klären
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage vorzulegen, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln zu verstehen ist.
Spaßbremse für Kunden UND Verkäufer
Beitrag von H. Mayer
24.09.2010, 14:07 Uhr
Ihr Schlusssatz in das Gehör des EUGH! Die momentane Unsicherheit, was in der Beschreibung und Bewerbung beim Lebensmittelverkauf erlaubt ist, finde ich unerträglich. Als Shopbetreiber legt man jedes Wort auf die Goldwaage und doch läuft man stets Gefahr, abgemahnt zu werden! Frage doch mal einer die Kunden, ob sie sterile und langweilige Artikelbeschreibungen als Kauferlebnis empfinden, oder ob sie sich tatsächlich oft getäuscht und in Angst (um ihre Gesundheit) versetzt, fühlen!
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