Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Kosmetika?
Die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten im Bereich des gewerblichen Anbietens von Kosmetika ist kaum noch zu überschauen und daher für so manchen Online-Händler auch schon zum Minenfeld geworden. Es ist tatsächlich auch alles andere als einfach, die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich einzuhalten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher einmal ausführlich mit den Kennzeichnungspflichten für kosmetische Artikel im Online-Handel. Dabei geht es unter anderem um Warnhinweise, Herstellerangaben, Füllmengenangaben etc. etc..
Verfallsdatum bei Modelageprodukten für Kunstnägel
Beitrag von Nagelfee
22.09.2010, 12:37 Uhr
hallo, ich habe folgende Frage:
Anfang 2008 habe ich eine große Menge Ware zur Herstellung von Kunstnägeln, bei einem Hersteller,erworben. Nach Aufgabe meines Online Handels 2009, hatte ich noch einige Farbgele & Acrylate etc. übrig.Diese Ware war ordnungsgemäß gelagert und ich benutzte diese in meinem Studio, ohne Probleme. Nun wollte mich jemand in seinem Betrieb, als Nagel Designer, einstellen und wollte von mir wissen, was er an Ware übernehmen könnte. Da ich im Begriff war mein Studio zu schließen, habe ich ihm meinen Vorrat, bis auf einige Produkte zum Eigenbedarf verkauft, um diese auf meiner Arbeitsstelle weiterhin zu benutzen. Das Arbeitsverhältnis dauerte nicht lange und nun will mein "Chef",das ich die Ware zurücknehme, da angeblich das Verfallsdatum überschritten sei und ich die Produkte nicht hätte verkaufen dürfen. Das hätte man ihm beim Hersteller gesagt. Allerdings ist bei den Produkten, welche ich noch habe, außer dem Cremetöpfchen 12M kein anderer Aufdruch zu finden.Eine Umverpackung hatten die Produkte damals nicht. Auf nur einigen ist ein Datum, oder eine Nr. zu erkennen, die stammen jedoch aus einer Nachbestellung.
Jetzt habe ich schon das ganze Internet durchforstet und immer sind es die selben Aussagen: kosmetische Produkte sind generell 30 Monate haltbar, wenn nicht noch länger. (original verpackt) Für mich ist klar, das die Produkte, laut Ingrendiente & Sicherheitshinweisen Blatt nach öffnen ....M haltbar sind.
Nun meine eigentliche Frage: Hätte ich die Produkte nicht gegen Bezahlung abgeben dürfen und und muß ich diese zurücknehmen?
Danke für jede Hilfe
Nagelfee
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