AG Frankfurt a.M.: Störerhaftung verneint - Belehrung eines Minderjährigen über die Benutzung eines Filesharing-Programms ist ausreichend
Nach Ansicht des AG Frankfurt am Main (Urteil vom 17.09.2009, Az.: 31 C 975/08-10) obliegt dem PC-Besitzer keine umfangreiche Pflicht, die Installation einer Sofware zu verhindern, die generelll geeignet ist Programme und Dateien illegal zu downloaden, kopieren oder anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Eine einfache Belehrung reicht aus.
PC
Beitrag von slotty
13.09.2010, 16:49 Uhr
..bisher habe ich immer gedacht wir leben in einem rechtsstaat ... wo man mir DIE SCHULD nachweisen muss ... ( das ICH es auch wirklich war .. der irgendetwas runtergeladen hat ) könnte ja auch eins meiner kinder oder sonst irgendjemand gewesen sein ... was sagt schon eine ip adresse aus ...es gibt genug mittel und wege bei fremden ins netz zu kommen .......also ihr rechtsverdreher ... wenn .. sagt bitte den beschuldigten genau wann ( datum , uhrzeit , zeugen ..und und und .. ER es gemacht hat ...und nicht es könnte ja sein ... und so ....
und noch etwas .. man könnte heute alles und jeden --wenn man denn wollte --- durchs internet ruinieren ...denkt mal drüber nach .... in diesem sinne .. liebe grüsse
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