Leserkommentar zum Artikel
GEMA und andere gegen YouTube - Landgericht Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung ab
Das Landgericht Hamburg hat heute den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.
YouTube gegen den Rest der Welt
Beitrag von Holger Winter
28.08.2010, 10:06 Uhr
Ich dachte immer, dass die Künstler/Produktionsfirmen SELBST ihre Videos etc. auf YouTube einstellen, um schneller und unkomplizierter ein größeres Publikum zu erreichen. Somit sind sie mit der Veröffentlichung und Verbreitung einverstanden und es erklärt sich nicht mehr, wieso über die GEMA irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden sollten.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben