Leserkommentar zum Artikel
Auch für Online-Händler interessant: Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen
Der BGH hat heute über die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Verwendung von Klauseln über Zahlungsmodalitäten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.
Ryanair
Beitrag von Steffi
01.08.2010, 20:07 Uhr
Wie verhält es sich eigentlich mit der Tatsache, dass Ryanair mittlerweile Unsummen pro "Übergepäck-Kilo" verlangt? Kann es denn fair sein, dass man 10,-EUR pro Kilo zahlen muss und dass diese "Gebühr" oftmals sogar ÜBER dem eigentlichen Flugpreis liegt? In meinen Augen ist das eher Wucher und eine Unverschämtheit!!
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