Leitfaden Arbeitnehmerüberlassung
Im Rahmen der IT-Praxis ist es heute üblich, IT-Fachleute beim Kunden vor Ort einzusetzen und nach Aufwand abzurechnen, etwa im Rahmen von Support- und Managed Services oder in Projekten. Stichworte, die in diesem Zusammenhang fallen, sind etwa "Onsite- Mitarbeiter" oder "Bodyleasing"...
Ohne Titel
Beitrag von Del Mondo
17.11.2008, 14:56 Uhr
Schadenshöhe der Ordnungsiwdrigkeit bis zu 500 TEUR siehe http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/b0_illeg_arbeitnehmerueberl/index.html
letzter Satz!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
Möglichkeit der Klage auf Einstellung von anna, 09.06.2010, 10:43 Uhr
besteht die Möglichkeit der Klage auf Einstellung, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Verleiher und Entleiher ein Werkvertrag ist - aber AÜ gelebt wird. Der Verleiher hat eine AÜ Erlaubnis.
-
Folgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung von Unbekannt, 11.01.2010, 15:55 Uhr
Eine weitere Folge illegaler Arbeitnehmerüberlassung: vgl. §10 AÜG.
-
Ohne Titel von Unbekannt, 10.12.2008, 17:30 Uhr
Wie ist die Arbeitnehmerüberlassung datenschutzrechtlich zu bewerten? Wird der Entleiher "verantwortliche Stelle" iSd § 3 Abs. 7 BDSG oder muss von einer Auftragsdatenverarbeitung iSd § 11 BDSG ausgegangen werden?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben