BGH: Keine Belastung des Verbrauchers mit den Kosten für die Hinsendung der Ware bei einem Fernabsatzgeschäft
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Damit hat der BGH nun die Entscheidung des EuGH umgesetzt.
Hinsendekosten
Beitrag von Melanie
08.07.2010, 09:47 Uhr
Richtig so! Es genügt ja schon, dass man das Päckchen zur Post bringen muss. Dann auch noch die Hinsendekosten zu zahlen, obwohl man nix davon hat, wäre echt heftig und ein Grund mehr nix mehr im Katalog zu bestellen. Tja, der Kunde ist - manchmal -eben doch König:-)
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Begründung zeugt von Realitätsferne der Richter von Jörg Kemppainen, 19.11.2010, 10:20 Uhr
Wenn ich die Begründung der Entscheidung lese, dann wird mir klar dass in der Tat viele Richter, scheinbar insbesondere die in höheren Richterämtern, jegliche Beziehung zur Realtität und den Menschen für die sie eigentlich die Regelungen treffen sollen, verloren haben. Eine, diplomatisch... » Weiterlesen
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@Melanie und die Kosten von Ralph, 13.07.2010, 21:07 Uhr
Deinen Beitrag hast Du Dir wirklich nicht überlegt, oder? Stelle Dir vor: Man bestellt, schickt zurück, bestellt andere Farbe, schickt zurück, bestellt noch eine andere Farbe und schickt zurück. Kosten für den Händler: 6 x Porto!!! 0 x für den Käufer. Was ist die Essenz? Viele Händler... » Weiterlesen
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Hinsendekosten von Micha, 13.07.2010, 15:31 Uhr
Hallo Melanie, ich finde das eine nicht vertretbare Benachteiligung der Händler. Als Kunde muss ich ja nicht dort bestellen, insofern bin ich auch nicht gezwungen, die Kosten zu tragen. Der Händler kann sich seine Kunden/Vertragspartner nicht aussuchen, ich als Verbraucher schon.
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der Händler wird immer mehr zum Deppen von Roland Götz, 13.07.2010, 15:25 Uhr
Es gibt immer mehr Pseudokäufer, welche sich (wie in meiner Galerie) mehrere Bilder kaufen, diese für ein Fest, eine Eröffnung oder einfach so für einen gewissen Zeitraum in Gebrauch nehmen, dann widerrufen. Ich muss als Händler die nicht unerheblichen Hinsendekosten tragen, kann die Ware nicht... » Weiterlesen
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Hinsendekosten der Ware von Lars C., 12.07.2010, 05:27 Uhr
Wird bestimmt zur Folge haben, dass noch mehr Katalog-Warenhäuser in Finanznöte geraten. Es gilt zwar immer noch der alte Verkaufsgrundsatz: der Kunde ist König, aber unter diesen Umständen werden die Warenhäuser zum Spielball der Kunden. Und alles unter dem Deckmäntelchen: Dienstleistung; ... » Weiterlesen
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