Weitere Niederlage: Für Google an der Thumbnail-Front
Die Einschläge für Google in Deutschland kommen näher. Nun hat das Landgericht Hamburg in zwei fast gleichnamigen Entscheidungen (Urt. v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 42/06) und (Urt. v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 248/07) einem Künstler Recht gegeben, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Werke als Fotografien in der Google Suchmaschine ohne seine Genehmigung in Form von Thumbnails (kleine Bildvorschau) auftauchten.
Ohne Titel
Beitrag von agentur rau
30.10.2008, 19:54 Uhr
Guten Tag, ich finde, dass Urteil zwar sachlich begründet, es geht aber an der Praxis vorbei ... ich gehe auch davon aus, dass es dem größten Teil der Urheber nur recht ist, wenn die Bilder im Suchdienst gefunden werden. Davon ausgehend darf man von der kleinen Gruppe derer die es nicht wollen vielleicht verlangen, dass diese das Auffinden technisch verhindern (Metags, robot.txt). Eine neue Gesetzgebung a´la GEMA halte ich nicht für sinnvol.
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