Veröffentlichung von Hochzeitsbildern
Die Kläger heirateten vor 25 Jahren zum ersten Mal und ließen sich scheiden. Im Jahr 2007 heirateten sie zum zweiten Mal. Bei der zweiten Hochzeit fotografierte der Beklagte. Mit Einverständnis der Kläger wurden in zwei Zeitschriften Artikel mit Bildern veröffentlicht. Vereinbart war eine Zahlung von je 100,-€. In einer Zeitschrift wurde der volle Namen der Kläger genannt.
Hochzeitsbilder
Beitrag von Lena
05.07.2010, 18:53 Uhr
So kann man sich auch eine Scheidung, pardon Hochzeit,finanzieren:-). Scheint so, dass manche Leute ihre Rechte je nach Laune "hergeben", um dann anschließend eine Rolle rückwärts zu machen. Ganz wie das Hochzeitspaar es ja auch mit Eheschließung, Scheidung, Eheschließung praktiziert hat. Da weiß einer nicht was er will. Lächerlich!
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