Umfangreiche UWG-Reform 2022 – Neue Unlauterkeitstatbestände kommen
Zum 28. Mai 2022 tritt das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht in Kraft. Das Gesetz ändert gleich eine ganze Reihe von Vorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die UWG-Änderungen beinhalten u.a. neue Hinweis- und Informationspflichten für den Online-Handel, neue Schwarze Klauseln der Unlauterkeit, besondere Kennzeichnungspflichten im Zusammenhang mit Influencer-Marketing, neuartige UWG-Schadensersatzansprüche für Verbraucher und einen zusätzlichen Bußgeldtatbestand gegen unlautere Geschäftspraktiken. Die IT-Recht Kanzlei hat sich die neuen Regelungen genauer angesehen und erläutert in diesem Beitrag, welche Bedeutung und Auswirkungen die UWG-Änderungen insbesondere für Online-Händler haben.
Fake-Bewertungen
Beitrag von Simone Engelhart
27.04.2022, 16:09 Uhr
Ein Frage zu § 5b Abs. 3 UWG-NEU:
"Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben."
Wie wird das auf dem Amazon-Marktplatz sichergestellt?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Frau von Friederike, 17.05.2022, 16:52 Uhr
Der Unlauterkeitstatbestand des §5a IV UWG-Neu, inwiefern ist er neu außer der Beweislastregel für die Unentgeltlichkeit und dem Einbezug von sonstigen Mitbewerbern? Er bestand doch schon in §5a VI UWG alt, oder habe ich etwas übersehen?
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