Wann ist eine Einwilligung eigentlich "freiwillig" erteilt im Sinne der DSGVO?
Auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung stellt die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.a DSGVO einen bedeutsamen Erlaubnsitatbestand für die Datenverarbeitung dar. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit einer Einwilligung ist die sog. "Freiwilligkeit" gemäß Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Wir haben uns daher einmal der Frage gewidmet, wann eine Einwilligung im Sinne der DSGVO freiwillig erteilt wird und was es mit dem sog. Kopplungsverbot auf sich hat.
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Beitrag von x
05.11.2021, 10:06 Uhr
Die Datenverarbeitung erfolgt wohl auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage und nicht einer Einwilligung.
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Herr von Schaier, 07.10.2019, 15:02 Uhr
Bedeutet ein absolutes (ggf. relatives) Kopplungsverbot nicht eigentlich, dass ich ein Bankkonto eröffnen können muss, bzw. einen Kredit bekommen muss, ohne dass ein SCHUFA-Antrag gestellt wird, wenn ich dem nicht zustimmen möchte.
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