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Leserkommentar zum Artikel

Textilkennzeichnung: Der Verkauf von Matratzen

Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die nur die Bezugsstoffe ihrer zum Kauf angebotenen Matratzen kennzeichnen. Dies entspricht jedoch nicht den Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKG).

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Dr.

Beitrag von Till S Mutzbauer
30.09.2021, 16:27 Uhr

Herzlichen Dank. Eine Matratze, die zu 20Gewichts% aus Baumwoll(Bezug) 20% aus Leinen (Bezug) und 60% aus Kokosfasern (Kern) besteht, muss demnach nicht gekennzeichnet, werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Einem potenziellen Abmahner vorgreifend würde ich aber dennoch alles aufführen wollen. Die Frage, die sich m.E. aus dem Gesetz nicht beantworten lässt, wäre dann: in "absteigender" Reihenfolge müssten dann zuerst die nicht-textilen Kokosfasern genannt werden? Oder macht es vielmehr Sinn - bzw ist es vorgeschrieben? - den Bezug und den Kern getrennt zu beschreiben - ggf sogar auf demselben Etikett (das ist ja das was der Verbraucher sieht, ohne in die Matratze hineinsehen zu müssen). Danke im Voraus!

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