Leserkommentar zum Artikel

Klage des Zappa Family Trust abgewiesen

Das Landgericht Düsseldorf hat letzte Woche die Klage des Zappa Family Trust, dessen gesetzliche Vertreterin die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers Frank Zappa ist, auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ sowie eines Bildzeichens abgewiesen. Beklagte sind ein deutscher Fanverein zu Ehren Frank Zappas, dessen Vereinsvorsitzender sowie der Inhaber der Domain www.zappanale.de.

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Klagewütigen Zappa Witwe kämpft gegen die mißbräuchliche Verwendung des Bartes Ihres Mannes

Beitrag von Mark
25.05.2010, 00:39 Uhr

Darf man sich also doch noch ungestraft einen Zappa-Bart stehen lassen, hatte schon Angst das ich mir meinen abrasieren müsste. Die dicke Gail soll sich lieber angemessen um den unveröffentlichten Nachlass von FZ kümmern als Zappa-Tributebands, Ex-Zappa-Musiker, Festivals (Zappanale) und alle, die ihrer Meinung nach den heiligen Namen ZAPPA und den Bart des Propheten unerlaubterweise und in böser Absicht missbrauchen, zu verklagen.

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