Frage des Tages: Wer kann die EU-Förderung für Markenanmeldungen in Anspruch nehmen?
Derzeit gibt es eine EU-Förderung von Markenanmeldungen – hierfür wurde ein sog. KMU-Fonds aufgesetzt. Wie der Name schon sagt richtet sich das Angebot an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und ein Teil (50 %) der Anmeldegebühren von Marken und Geschmacksmustern. Vor allem die Förderung von Markenanmeldungen ist hier für viele Unternehmen derzeit interessant….aber wer bekommt eigentlich diese Förderung?
Noch ein Nachtrag
Beitrag von Stefan
31.03.2021, 00:33 Uhr
...und: der Antrag kann ruhig VOR tatsächlicher Markenanmeldung stattfinden und dauert < 20 Minuten (damit keiner denkt, dass es heute – am letzten Tag des aktuellen Bewerbungszeitraums – praktisch schon zu spät sei)
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Herr von J. Schwalbe, 31.03.2021, 04:58 Uhr
Laut der Definition für KMU ist auch ein Unternehmen mit 1 Person und 1.000€ Jahresumsatz berechtigt. Als Micro Unternehmen man dazu. Siehe die Definition https://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_en und das SME Self Assessment Tool http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/SME-Wizard/
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Definition von KMU/SME im Artikel stimmt (wohl zum Glück) nicht ganz von Stefan, 31.03.2021, 00:29 Uhr
Liebes IT-Recht-Kanzlei-Team, die im Artikel genannte Definition bzgl. KMU/SME stimmt nicht so ganz. So bezieht die EU in allen von mir recherchierten Quellen ausdrücklich auch Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter) in ihre Definition von SME mit ein (klar, die Terminologie der EU ist da recht... » Weiterlesen
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Geschäftsführerin von Nicola, 30.03.2021, 23:47 Uhr
Hallo, Start-Ups unter 10 Mitarbeitern fallen demnach raus. Sehe ich das richtig? Gibt es da eine ähnliche Fördermöglichkeit? Vielen Dank, Nicola
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