Frage des Tages: Wer kann die EU-Förderung für Markenanmeldungen in Anspruch nehmen?
Derzeit gibt es eine EU-Förderung von Markenanmeldungen – hierfür wurde ein sog. KMU-Fonds aufgesetzt. Wie der Name schon sagt richtet sich das Angebot an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und ein Teil (50 %) der Anmeldegebühren von Marken und Geschmacksmustern. Vor allem die Förderung von Markenanmeldungen ist hier für viele Unternehmen derzeit interessant….aber wer bekommt eigentlich diese Förderung?
Geschäftsführerin
Beitrag von Nicola
30.03.2021, 23:47 Uhr
Hallo, Start-Ups unter 10 Mitarbeitern fallen demnach raus. Sehe ich das richtig? Gibt es da eine ähnliche Fördermöglichkeit?
Vielen Dank, Nicola
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Herr von J. Schwalbe, 31.03.2021, 04:58 Uhr
Laut der Definition für KMU ist auch ein Unternehmen mit 1 Person und 1.000€ Jahresumsatz berechtigt. Als Micro Unternehmen man dazu. Siehe die Definition https://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_en und das SME Self Assessment Tool http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/SME-Wizard/
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Noch ein Nachtrag von Stefan, 31.03.2021, 00:33 Uhr
...und: der Antrag kann ruhig VOR tatsächlicher Markenanmeldung stattfinden und dauert < 20 Minuten (damit keiner denkt, dass es heute – am letzten Tag des aktuellen Bewerbungszeitraums – praktisch schon zu spät sei)
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Definition von KMU/SME im Artikel stimmt (wohl zum Glück) nicht ganz von Stefan, 31.03.2021, 00:29 Uhr
Liebes IT-Recht-Kanzlei-Team, die im Artikel genannte Definition bzgl. KMU/SME stimmt nicht so ganz. So bezieht die EU in allen von mir recherchierten Quellen ausdrücklich auch Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter) in ihre Definition von SME mit ein (klar, die Terminologie der EU ist da recht... » Weiterlesen
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