VG Köln: "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.
Warteschleife = Abzocke?
Beitrag von D. Raab
26.03.2010, 08:09 Uhr
Mit großer Freude habe ich heute morgen in der Zeitung gelesen, dass die Bundesregierung die "Abzocke" bei Telefon-Warteschleifen verhindern will. Das wurde auch endlich mal Zeit. Schließlich ist man als Verbraucher mehr als verwirrt, wenn man in der Schleife hängt und gar nicht weiß, ob diese kostenpflichtig ist oder nicht! Würde mich sehr freuen, wenn die It-Recht-Kanzlei den Fortgang dieser "Abzock-Hinderung" verfolgen würde!
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