Leserkommentar zum Artikel
Wahrsagen und Kartenlegen: Spielkarten mit Copyright-Hinweis einer Kartenlegerin auf einer Internetseite kann irreführende Werbung sein
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 9. September 2008 entschieden, dass die Darstellung handelsüblicher Spielkarten mit einem unrichtigen Copyright-Hinweis einer Kartenlegerin auf einer Internetseite irreführend ist.
Copyright-Vermerke zwecks Ideenschutzes - auch wettbewerbswidrig?
Beitrag von Simon Hengel
07.10.2008, 12:27 Uhr
Man hört oft die Empfehlung, "Copyright"-Hinweise auch dort anzubringen, wo ein urheberrechtlicher Schutz gar nicht gegeben oder einklagbar ist - beispielsweise auf Ideenskizzen o.ä. - um dadurch eine zwar nicht rechtlich, dafür aber psychologisch wirksame Barriere gegen das Abkupfern zu schaffen. Das wäre dann wohl auch wettbewerbswidrig?
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