Leserkommentar zum Artikel

Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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Betrug, 13 Monate, Auskunftspflicht der Banken, Gläubiger ID PayPal sperren lassen, auf 0.01 Cent ÜW prüfen

Beitrag von fassungslos
02.11.2020, 13:21 Uhr

Fazit: Bei allen Konten bei denen man garantiert nichts mit PayPal zu tun haben will sollte man nach meiner Erfahrung vorbeugend eine Lastschriftsperre einrichten gegen die Gläubiger ID von PayPal. Geschichte „Das wurde es XXX zu bunt. Wenn hier jemand die Identität prüfen müsse, sei das ja wohl PayPal, stellte er klar. Kurzerhand wies er seine Bank an, die Lastschriften zurückzuweisen und gleichzeitig bat er die Bank, eine Lastschriftsperre einzurichten. Der Kundenberater riet dem Betroffen nun, eine Lastschriftsperre für PayPals Gläubiger-ID einzurichten. Dann werden alle Abbuchungsversuche von PayPal AUTOMATISCH von der Bank abgewiesen.“ Gleichzeitig sollte man alle seine Konten auf 0,01 € PayPal kontrollieren ob nicht irgendwo ein PayPal Konto eingerichtet wurde (Es wird bei einigen sicher Überraschungen geben!). Nach 13 Monaten Lastschrift sind die Banken nicht mehr zur Rückbuchung einer Lastschrift verpflichtet auch bei Betrug und man trägt den Schaden SELBST (PayPal rechnet damit (!) und sagt nichts und gibt sich unschuldig und unverantwortlich). Die Banken sind jedoch VERPFLICHTET auch nach 13 Monaten SÄMTLICHE Daten herauszugeben die die Lastschrift ermöglicht haben um eine weitere Rechtsverfolgung des Betruges durch den Geschädigten zu ermöglichen (§ 675 usw). Einschreiben Rückbrief mit Fristsetzung an PayPal, solche Fälle sollten massenhaft in Kopie auch zum Verbraucherschutz, zur Bankenaufsicht und in die Presse. Die lausige Identitätsprüfung (aus Geschäftsinteresse zum Schaden Dritter von PayPal) führt hoffentlich bald zu schmerzhaften Gerichtsurteilen. Leider ist festzustellen dass diese Probleme schon seit vielen Jahren in den Fachartikeln bekannt sind. Die Ignoranz von PayPal mit Standard Antworten "Covid", völlig unpassenden Textbausteinen ist unerträglich, daher rechtssichere BELEGBARE Wege nutzen für die Kommunikation mit PayPal (wie bei Kündigungen etc.)

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