Leserkommentar zum Artikel
Aller guten Dinge sind drei - die drei Methoden der Schadensberechnung im Urheberrecht
Liegen die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch vor, hat der Geschädigte die Wahl: Er kann zwischen drei Methoden der Schadensberechnung wählen. Welche das sind und warum in der Regel die so genannte Lizenzanalogie gewählt wird, zeigt nachfolgender Artikel ...
Dr. Rechthaber
Beitrag von Ober Lehrer
20.09.2020, 23:48 Uhr
"Es kommt nämlich ausschließlich darauf an, dass der Verletzte die Nutzung nicht ohne Genehmigung gestattet hätte."
---- "Genehmigung" ist sicher ein Schreibfehler. Gemeint war wohl "Gegenleistung".
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