Leserkommentar zum Artikel

Wer trägt die Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf?

Streitigkeiten mit Verbrauchern wegen Hin- und/ oder Rücksendekosten nach Widerruf sind ein leidiges Thema im Alltag von Online-Händlern.

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Wer trägt die Kosten des Rückversands bei unbrauchbarem/unzumutbarem Artikel wegen Bspw. Produktionsfehler/eindeutiger Gebrauchsspuren?

Beitrag von Birgit Zendel
24.07.2020, 11:04 Uhr

Meine Frage lautet: Wer trägt die Kosten des Rückversands bei der Lieferung eines unbrauchbaren/unzumutbaren Artikel wegen Bspw. Produktionsfehler/eindeutigen Gebrauchsspuren, schwerwiegendem Defekt? Die Leier bezüglich der Gewährleistung braucht mir hier keiner mehr zumuten bitte, denn seit der Gesetzesänderung bezüglich der Rücksendekostenlast hin zum Verbraucher und das SOGAR im Widerrufsfall, haben sich nicht mehr nur sehr unseriöse Onlineshops und Händler/Verkäufer auf unlautere Methoden SPEZIALISIERT - auch die einst seriösen wandern langsam in die unseriösen Ecken. Was ich damit meine? Seit der Verbraucher auch im Widerrufsfall die Rücksendekosten tragen muss, seither erlebe ich von NAMHAFTEN Herstellern immer öfter, dass diese ihre Produkte mit ENORMEN PRODUKTIONSFEHLERN tatsächlich an Onlinehändler abgeben zum Verkauf. Zwei namentliche Beispiele kann ich bedenkenlos hier benennen, denn es liegen Zeugen, Fotos und entsprechender Schriftverkehr vor, sprich diese Sendungen ergingen auch an mich und ich habe versucht dies zu klären. Beispiel Nr. 1 die Firma "Lugina Schuhfabrik GmbH", der Hersteller der Schuh-Marke WALDLÄUFER - die Produktion im Ostblock läuft wohl oftmals nicht mehr rund und deren teuren Schuhe (in meinem Fall ca. 100 Euro) weisen ganz spitze, dicke Plastikfäden oder Kunststoff-Spitzen IM SCHUH auf, was ein eindeutiger Produktionsfehler ist, und ich bei meinen ZWEIMALIGEN Bestellungen des gleichen Schuh-Modells, tatsächlich auch beide Male diesen Produktionsfehler hatte, was dazu führt, dass man beim Gehen in diesen Schuhen BINNEN 10 - 20 Minuten BLUTIGE WUNDEN aufzeigt. Die Verkäufer dieser zwei Paar Schuhe waren "AboutYou" und "Mirapodo". Nachdem mir Mirapodo einen solchen, unbrauchbaren Schrott / Produktionsfehler zugesendet hatte, habe ich mein Glück danach bei AboutYou" versucht, doch AboutYou setzte gleich noch eines oben drauf, denn zu dem besagten Produktionsfehler waren dann dieses Paar Schuhe auch noch derart gebraucht, so dass hinten an der Sohle an der Innenseite gut 2 mm Sohlen-Profil abgelaufen waren! Aber habe ich absolut verstanden, dass eine Käuferin dieses teure Paar Waldläufer-Schuhe hat loswerden wollen, denn wie gesagt, auch in diesem Paar war dieser Produktionsfehler der ohne zu übertreiben für blutige Wunden nach maximal 20 Minuten Gehen sorgt. Nicht jeder ist wie ich - diese arme Kundin ist scheinbar wochenlang mit diesem sehr schmerzhaften und auch gefährlichen (Sepsis) Produktionsfehler herum gelaufen. Die Firma "Lugina Schuhfabrik GmbH" / der Hersteller der WALDLÄUFER Schuhe, die wollen nix hören von HERSTELLERGARANTIE und kommen solchen Kunden wie mir, denen solch ein Produktionsfehler gleich ZWEI MAL innerhalb von 4 Wochen zugesendet wurde, in keinster Weise entgegen, sondern verweisen auf die Gewährleistung des Händlers - das hat mir BEWIESEN, dass nun das GESCHÄFT mit dem VERKAUF von Produktionsfehlern zum fast gleichen Preis wie Produktionsfehler freie Ware, dass das Hochkonjunktur besonders auch dadurch bekommen hat, da ja nun DER KÄUFER/VERBRAUCHER sogar beim Widerruf die Rücksendekosten zu tragen hat. WAS SOLL DAS??? POLITISCHES, HOCHKRIMINELLES PACK - genauso wie das mit den Werksverträgen, Hermesdeckungen (Bürge für Exportkredite ist die Bundesregierung), u. s. w. - und nun wird der nächste kriminelle Markt und Absatz politisch gefüttert, indem der Verbraucher bei Fernmabsatzgeschäften sogar im Widerrufsfall die Rücksendekosten zu tragen hat, denn nun lohnt es sich für die Hersteller einen Vertrag mit einem Händler einzugehen, und im Rücksendefall des Produktionsschrotts gilt nun nur noch den Hinversand dem Verkäufer zu erstattet, nicht mehr auch den Rückversand. Aber man soll es nicht glauben, derart Produktionsschrott wird auch von Händlern angeboten, welche die Rücksendekosten selbst tragen. Mein zweiter Fall "vogelfutteronline.de" verkauft Produktionsschrott von dem sehr namhaften Hersteller "Schwegler" der hoch qualitative Naturschutzprodukte herstellt - aber auch dieser will sich nun anscheinend seinen Produktionsausschuss VERGOLDEN lassen und tut die zumindest über den online Händler "vogelfutteronline", denn hier zu meinen Füßen liegt der nächste, absolut unbrauchbare Produktionsschrott, und ich schwöre, der Fehler ist SCHON WIEDER eindeutig ein Produktionsfehler, der ebenfalls das Produkt UNBRAUCHBAR und ja sogar auch GEFÄHRLICH macht, denn dieses Produkt hängt man HOCH und fällt es einem mit auch noch 1,5 Kilo Vogelfutter gefüllt auf den Kopf, dann geht das auch nicht unblutig über die Bühne! Doch im nun jüngsten Produktionsschrott-Fall will der Händler mit Rücksendekosten nichts am hut haben und hat es klar in der Widerrufsbelehrung erklärt, dass der Käufer diese berappen muss. Ich finde die "neue" (seit 2014) Gesetzgebung ja schon in Bezug auch auf den Widerspruchsfall kriminell, aber unbrauchbare Produkte zu verkaufen und selbst auch dann dem Verbraucher die rücksendekosten aufzuerlegen - Mensch Leute, ich verstehe euch nicht, die da bei Amokläufen immer sagen oder Schilder hoch heben mit "WARUM?", denn bei dieser hochkriminellen Politik / Regierung / Gesetzgebung da sind Amokläufe doch psychologisch völlig logisch, verständlich und erklärbar. Man fragt sich höchstens: WARUM nur so wenige? Ich bin schon fast richtig NEUGIERIG auf die Klärung meines jüngsten Falles, denn bisher hat sich der Verkäufer noch nicht auf meine Reklamation gemeldet und ich denke ein Umtausch könnte ihm nicht möglich sein, weil er nur solchen Produktionsschrott noch anzubieten hat - bei den meisten anderen, wirklich seriösen Händlern ist dieses Modell nämlich ausverkauft / derzeit nicht lieferbar.

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