Linksetzung zur OS-Plattform auch bei ausländischen Onlinepräsenzen erforderlich – kostenlose fremdsprachige Mustertexte der IT-Recht Kanzlei
Seite heute ist die neue Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) der Europäischen Kommission in Betrieb. Onlinehändler müssen in leicht zugänglicher Weise Verbrauchern den Link zu dieser Plattform im Rahmen ihrer Onlinepräsenz zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt europaweit. Defizite bestehen hierbei insbesondere noch im Rahmen ausländischer Verkaufsauftritte. Die IT-Recht Kanzlei stellt kostenfreie Mustertexte zur Verfügung.
Urteile hierzu ?
Beitrag von Tobias Müller
25.06.2020, 20:50 Uhr
Hallo, das haben Sie sehr schön geschrieben. Gibt es denn bereits erste Urteile, wenn ein Händler sich nicht daran hält. Wenn als bsp. der Händler seinen Onlineshop auch auf Französich bereit stellt, müsste er ja auch alle Texte in dieser Sprache inkl. OS Link hierzu vorhalten. Oder?
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